Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 163

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

(81 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche geändert wird (139 der Beilagen),

(82 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über finanzielle Leistungen an die altkatholische Kirche geändert wird (140 der Beilagen),

(83 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über finanzielle Leistungen an die israelitische Religionsgesellschaft geändert wird (141 der Beilagen) sowie

der Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (101 der Beilagen): Fünfter Zusatzvertrag zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehung vom 23. Juni 1960 (152 der Beilagen).

Berichterstatterin zu Punkt 6 ist Frau Abgeordnete Dunst. Ich ersuche sie, die Debatte zu eröffnen und den Bericht zu geben.

Berichterstatterin Verena Dunst: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich erstatte den Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 geändert wird (13 der Beilagen).

Die gegenständliche Regierungsvorlage enthält Regelungen, die im Zusammenhang mit dem Besoldungsreform-Gesetz 1994, BGBI. Nr. 550/1994, für Landeslehrer in Geltung treten soll.

Der Unterrichtsausschuß hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 14. Mai 1996 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages des Abgeordneten Dr. Josef Höchtl und DDr. Erwin Niederwieser in der dem schriftlichen Ausschußbericht beigedruckten Fassung mit Stimmenmehrheit angenommen.

Ein von den Abgeordneten Maria Schaffenrath und Karl Öllinger eingebrachter Abänderungsantrag fand nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem dem schriftlichen Ausschußbericht angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Herr Präsident! Ich bitte Sie, mit Ihren Ausführungen fortzufahren.

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Berichterstatter zu den Punkten 7 und 9 ist Herr Abgeordneter Dr. Brader. – Herr Abgeordneter, ich bitte um Ihre Berichte.

Berichterstatter Mag. Dr. Alfred Brader: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Ich erstatte den Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 191/A der Abgeordneten Dr. Josef Höchtl, DDr. Erwin Niederwieser und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird, ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert wird, und ein Bundesgesetz, mit dem das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz geändert wird

Bei diesem Gesetz geht es um die Schulraumüberlassung.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1. dem dem schriftlichen Ausschußbericht angeschlossenen Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird,

2. dem dem schriftlichen Ausschußbericht angeschlossenen Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert wird, und


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite