Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 104

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eines Bundessozialamtes – die Bundessozialämter sind bekanntlich für diese Kündigungsverfahren zuständig – einiges dazu sagen.

Wir haben in den letzten fünf Jahren in Österreich insgesamt 350 Anträge auf Kündigung von begünstigten Behinderten zu erledigen gehabt. In der weit überwiegenden Mehrheit der Fälle hat man sich innerhalb dieser Ausschüsse geeinigt. Dort sind die Sozialpartner vertreten, dort sind die Behindertenorganisationen vertreten, dort wird nicht aus Jux und Tollerei irgendein Justamentstandpunkt eingenommen, sondern es wird sehr lebensnah, es wird sehr praxisnah verwaltet und Recht gesprochen. Viele, viele Anträge sind auch gegen die Behinderten entschieden worden.

Ich meine, daß jene, die sagen: Wir können keine Behinderten anstellen, weil der Kündigungsschutz verhindert, daß wir die jemals wieder hinausbringen, das aus Selbstschutz tun. Sie täuschen das vor, sie geben das vor, weil sie überhaupt nicht daran interessiert sind, Behinderte zu beschäftigen.

Das, sehr geehrte Damen und Herren, ist leider allzuoft traurige Realität. Aber ich darf durchaus eines konzedieren: Wir sind die letzten, die mauern wollen, wir sind die letzten, die guten Argumenten nicht zugänglich sind. Ich kann mir durchaus vorstellen, daß wir auch über dieses Instrument einmal ein klärendes Gespräch mit den Behindertenorganisationen – und das ist eine ganz wichtige Anmerkung: mit den Behindertenorganisationen – und den Sozialpartnern führen.

Insgesamt sind wir bereit, auch im Bereich der behinderten Menschen weitere Verbesserungen vorzunehmen – mit Ziel und mit Augenmaß, so wie wir das auch in den vergangenen Jahren getan haben. (Beifall bei der SPÖ.)

14.52

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Motter. – Bitte, Frau Abgeordnete.

14.52

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich ganz kurz mit einem Thema befassen, das im Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion im Kapitel B 5.2 behandelt wird, und zwar mit der Nachtarbeitszeit der Frauen.

1994 wurden laut Bericht für 3 136 Arbeitnehmerinnen Ausnahmegenehmigungen vom Nachtarbeitsverbot erteilt. 1993 waren es noch 2 578. Es geht also klar hervor, daß die Zahl der Sondergenehmigungen im Steigen begriffen ist.

Auch in jüngster Zeit wurde, wie uns allen bekannt ist, eine Ungerechtigkeit im Berufsbild der Bäckerinnen ausgeräumt. Endlich dürfen Frauen in diesem von ihnen selbst gewählten Beruf auch als gleichberechtigt arbeiten, und es ist zu hoffen, daß sie durch diese Regelung auch eine gleiche Bezahlung erfahren dürfen.

Weiters entnehme ich dem Bericht, daß die Übertretungen des Nachtarbeitsverbots von 1993 auf 1994 um 21 Prozent zugenommen haben. Das Arbeitsinspektorat stößt bei der Durchsetzung des Nachtarbeitsverbots für Frauen auf große Widerstände von seiten der Arbeitgeber, aber auch von seiten der Arbeitnehmerinnen. Wir wissen, Herr Minister, daß unser geltendes Nachtarbeitsverbotsgesetz für Frauen dem EU-Gleichheitsgrundsatz widerspricht und daß eine geschlechtsneutrale Regelung spätestens bis zum Jahr 2001 von unserer Seite zu erfolgen hat. Das heißt auch, daß wir bis 1997 der Europäischen Union eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten haben.

Herr Minister! Ich weiß, Sie planen eine generelle Lockerung des Nachtarbeitsverbots. Sie wollen gemeinsam mit den Sozialpartnern einen Entwurf des Arbeitsgesetzes erarbeiten. Ihren Aussagen entnehme ich auch, daß ein neues Gesetz, das Arbeitnehmern wie Arbeitgebern gleichermaßen Vorteile bringen soll, ab 1. Jänner 1997 in Kraft treten soll. Herr Minister, ich


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