Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 246

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und Berufsgruppen einfach nicht hinweggegangen werden kann – auch nicht über Anwälte, soviel ich weiß! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Krüger: Steht das in der Verfassung?)

Weiters möchte ich kurz zum Antrag von Frau Abgeordneter Haidlmayr betreffend die verschuldensunabhängige Entschädigung für geschädigte Patienten eine Bemerkung machen: Ich selbst kenne viele Patientinnen und Patienten, die Schaden erlitten haben und verzweifelt versuchen, zu ihrem Recht zu kommen. Es geht ihnen gar nicht so sehr darum, Geld zu erhalten, sondern es geht ihnen meistens um das Recht. Ich hätte lieber heute als morgen ein verschuldensunabhängiges Entschädigungsmodell in Österreich eingeführt gesehen. Wir müssen nur bei allen unseren Forderungen darauf achten, daß wir damit nicht das ganze System gefährden. Private Spitäler und Krankenhäuser, in denen Patienten wunderbar behandelt und gepflegt werden, kämpfen heute um das nackte Überleben. Noch ein paar Regelungen, die hier im Haus getroffen werden, und diese Patienten müssen sich ein anderes Spital suchen. – Ob das im Sinne der Patienten ist, wage ich zu bezweifeln.

Einige wichtige Schritte in Richtung mehr Recht für Patienten und bessere Durchsetzbarkeit von Forderungen wurden mit dem Einsetzen von Patientenanwaltschaften in fast allen Bundesländern schon getan. Ich meine aber, daß weitere Schritte noch unbedingt nötig sind.

Das Entschädigungsmodell funktioniert noch nicht ganz in Österreich. Aber das patientenfeindlichste Gesundheitssystem würde dann entstehen, wenn wir von unserem Gesundheitssystem zuviel fordern, was wir dann nicht mehr leisten können. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

1.05

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pumberger. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Mag. Kammerlander: Wollen Sie alle Akten, die Sie jetzt mithaben, zitieren?)

1.05

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Fürchtet euch nicht! (Abg. Dr. Mertel: Vor Ihnen nicht!) Ein bißchen Spaß am Anfang meiner Rede schadet zu später Stunde nicht. Aber das Thema ist doch ein ganz ernstes.

Denn für das MTD-Gesetz haben die Vertreter dieser Berufsgruppen viel mehr gefordert als das, was herausgekommen ist. Man könnte in diesem Zusammenhang den Spruch: Die Berge haben gekreißt, ein Mäuslein wurde geboren, zitieren. Denn die Vertreter dieser Berufsgruppen wollten die Einführung der MTD-Liste und der verpflichtenden Fortbildung, eine Änderung des Berufsbildes sowie die Ausdehnung der Freiberuflichkeit auf sämtliche MTD. All das ist in der Novelle aber nicht enthalten, nicht einmal in Ansätzen, sondern sie ist einzig und allein eine EU-Adaptierung und eine Ausbildungsverlängerung von zweieinhalb auf drei Jahre. Und das ist sehr wenig.

Noch dazu ist nicht geklärt, wer die zusätzlichen Kosten trägt. Wahrscheinlich werden die Bundesländer die Mehrkosten für dieses halbe Jahr an zusätzlicher Ausbildung tragen müssen, das ist eine Kostenmehrbelastung von etwa 7 Millionen Schilling für die Bundesländer. Das ist aber noch nicht geklärt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hoffe, daß es bald zu einer weiteren Novelle kommen wird, und dann werden wir hoffentlich im Sinne aller, die den MTD-Berufen angehören, eine befriedigende Lösung finden können.

Die verschuldensunabhängige Patientenhaftpflicht von allen Mitgliedern des Gesundheitsausschusses ... (Zwischenruf des Abg. Dr. Rasinger. ) Ja, Kollege Rasinger, ich habe meine Uhr vergessen, leider. Aber du kannst mir gerne sagen, wie spät es ist. von allen Mitgliedern des Gesundheitsausschusses und auch von der Frau Bundesministerin wurde die Wichtigkeit der verschuldensunabhängigen Patientenversicherung betont. – Dann kam es zur Abstimmung des so wichtigen Antrages, der nichts anderes beinhaltet hätte, als daß bis zum Jahresende ein


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