Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 200

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Wir kommen daher zu den Abstimmungen.

Es wird über die einzelnen Ausschußanträge getrennt abgestimmt.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates geändert wird, samt Titel und Eingang in 284 der Beilagen. Gemäß § 82 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann dieses Bundesgesetz nur in Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen abgeändert werden. Ich stelle daher zunächst das erforderliche Quorum fest, das gegeben ist.

Wir stimmen nun ab, und ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf betreffend die Geschäftsordnung des Nationalrates die Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, daß dieser Gesetzentwurf mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit in zweiter Lesung angenommen wurde.

Im Sinne des § 108 der Geschäftsordnung wird die dritte Lesung nicht sogleich vorgenommen, sondern es wird so vorgegangen werden, daß zwischen der zweiten und der dritten Lesung ein Abstand von mindestens 24 Stunden liegen wird.

Wir stimmen weiters ab über den Entwurf betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das B-VG geändert wird, samt Titel und Eingang in 285 der Beilagen.

Es gibt dazu einen Abänderungsantrag Kostelka, Khol, Frischenschlager, Wabl und Genossen. Da nur dieser eine Antrag vorliegt, werde ich über den Gesetzentwurf in 285 der Beilagen in der Fassung des erwähnten Abänderungsantrages, womit auch einer Anregung des Kollegen Schieder Rechnung getragen wird, abstimmen lassen.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich ebenfalls zunächst nach § 82 Abs. 1 GOG das erforderliche Quorum fest. – Dieses ist gegeben.

Ich lasse nunmehr über den Gesetzentwurf, 285 der Beilagen in der Fassung des Abänderungsantrages Kostelka, Khol, Frischenschlager, Wabl und Genossen abstimmen und bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, daß diese Novelle zum B-VG mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit in zweiter Lesung beschlossen wurde.

Hier kommen wir sogleich zur dritten Lesung.

Ich darf die Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen ersuchen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.

4. Punkt

Regierungsvorlage: Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Belarus andererseits samt Anhängen und Protokoll (115 der Beilagen)

(Gemäß § 28a GOG keine Ausschußvorberatung)

5. Punkt

Regierungsvorlage: Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits samt Anhängen und Protokoll (116 der Beilagen)

(Gemäß § 28a GOG keine Ausschußvorberatung)


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