Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 35

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Genossen betreffend Einbeziehung aller Tätigkeiten freiwilliger Hilfsorganisationen in den Unfallversicherungsschutz, 131/A (E), den Antrag der Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ASVG geändert wird, 164/A, den Antrag der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz zugunsten der Tagesmütter und Tagesväter geändert wird, 226/A.

Im Ausschuß wurden die eben genannten Anträge eingehend debattiert.

Bei der Abstimmung fanden die gegenständlichen Anträge keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle die betreffenden schriftlichen Berichte zur Kenntnis nehmen.

Herr Präsident! Da Wortmeldungen vorliegen, ersuche ich, nach der weiteren Berichterstattung die Debatte fortzusetzen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke für die Berichterstattung zu den Punkten 1 bis 3 und 7 bis 11 und bitte jetzt Frau Kollegin Gatterer, zu 4 bis 6 und 12 zu berichten.

Berichterstatterin Edeltraud Gatterer: Herr Präsident! Ich erstatte den Bericht des Sozialausschusses über die Regierungsvorlage 217 der Beilagen: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird, den Bericht zu 218 der Beilagen: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger geändert wird, und über die Regierungsvorlage 219 der Beilagen: Bundesgesetz, mit dem das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert wird.

Alle Regierungsvorlagen wurden am 4. Juli in der Sozialausschußsitzung behandelt.

Bei der Abstimmung wurden die Regierungsvorlagen mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß zu allen drei Berichten den Antrag, der Nationalrat wolle den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwürfen die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Ich erstatte ferner den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mares Rossmann und Genossen betreffend Förderungsmaßnahmen für Saisonbetriebe zur Entlastung der Arbeitslosenversicherung durch eine Verlängerung der Saison.

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Antrag in der Sitzung am 4. Juli 1996 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag jedoch keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle den schriftlichen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Frau Kollegin.

Jetzt darf ich noch Frau Abgeordnete Hagenhofer um die Berichterstattung zu den Punkten 13 und 15 bitten. – Wenn das kurzfristig nicht möglich sein sollte, bitte ich die Vorsitzende des Sozialausschusses zu berichten.

Berichterstatterin Annemarie Reitsamer: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 66/A der Abgeordneten Mag. Helmut Peter und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz geändert wird.

Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Sozialausschusses am 4. Juli 1996 behandelt und fand in der Abstimmung keine Mehrheit.


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