Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 53

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Berichterstatter zu diesen Punkten ist Herr Abgeordneter Kampichler. Ich darf ihn bitten, die Debatte zu eröffnen und seine Berichte zu geben.

Berichterstatter Franz Kampichler: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich berichte über die Regierungsvorlage (198 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 geändert wird.

Der zweite Abschnitt des AMA-Gesetzes enthält eine Regelung zur Aufbringung von Beiträgen zur Förderung des Agrarmarketings im Bereich Obst- und Gemüsebau.

Die gegenständliche Regierungsvorlage wurde vom Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft in seiner Sitzung am 2. Juli 1996 in Verhandlung genommen.

Die Abgeordneten Georg Schwarzenberger, Heinz Gradwohl und Genossen brachten einen umfangreichen Abänderungsantrag ein.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage in der Fassung des erwähnten Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag , der Nationalrat wolle dem dem schriftlichen Ausschußbericht angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Ich berichte weiters über die Regierungsvorlage (199 der Beilagen): Bundesgesetz über den Verkehr mit Reben.

Das derzeit geltende Rebenverkehrsgesetz stammt aus dem Jahr 1948 und entspricht in weiten Bereichen nicht mehr den Anforderungen der Europäischen Gemeinschaft. Mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union ist es erforderlich, die derzeit in der Gemeinschaft geltenden Rechtsvorschriften über Vermehrungsgut von Reben im Detail zu übernehmen.

Die gegenständliche Regierungsvorlage wurde vom Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft in seiner Sitzung am 2. Juli 1996 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde die gegenständliche Regierungsvorlage mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag , der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Ich berichte weiters über die Regierungsvorlage (200 der Beilagen): Bundesgesetz über forstliches Vermehrungsgut sowie Bundesgesetz, mit dem das Forstgesetz 1975 geändert wird.

Die Wälder in ihrer biologischen und genetischen Vielfalt stellen ein unersetzliches Erbe dar. Zur Erhaltung dieser Vielfalt ist auch die Erhaltung der genetischen Ressourcen unverzichtbar. Es muß daher zur Sicherung der genetischen Anpassungsfähigkeit von Waldbeständen vermieden werden, daß Vermehrungsgut zur Verwendung kommt, das aufgrund seiner genetischen Eigenschaft einen ungünstigen Einfluß ausüben kann.

Die Abgeordneten Georg Schwarzenberger, Heinz Gradwohl und Genossen brachten einen Abänderungsantrag ein.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage in der Fassung des erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Georg Schwarzenberger, Heinz Gradwohl und Genossen teils einstimmig, teils mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag , der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf mit den


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