Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 247

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Der Finanzausschuß hat das vorliegende Abkommen in seiner Sitzung am 3. Juli 1996 der Vorberatung unterzogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Abkommens zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag , der Nationalrat wolle dem Abschluß des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tunesischen Republik über die Förderung und den Schutz der Investitionen die verfassungsmäßige Genehmigung erteilen. – Danke.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Ich bitte nun um den letzten Bericht, und zwar von Herrn Abgeordneten Eder zu Punkt 34.

Berichterstatter Kurt Eder: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich erstatte den Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 91/A (E) der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen betreffend Zweiganstalten der Nationalbank in den Bundesländern.

Bei der Abstimmung fand dieser Antrag nicht die Mehrheit des Ausschusses. Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag , der Nationalrat wolle den schriftlichen Bericht zur Kenntnis nehmen. – Danke schön.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke vielmals. – Damit ist die Berichterstattung erfolgt. Bevor ich den ersten Redner ans Rednerpult bitte, gebe ich bekannt, daß das eingebrachte Verlangen des Abgeordneten Dr. Graf die schriftliche Anfragebeantwortung von 595/AB der Anfrage 625/J, eingebracht am 23. Mai an den Herrn Innenminister, zu besprechen, zurückgezogen wurde. Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen.

*****

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Böhacker. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Schwarzenberger: Nicht länger als 40 Minuten!)

10.23

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Gestern wurde in dritter Lesung von den Regierungsparteien, mit willfähriger Unterstützung der Grünen und Liberalen, eine Geschäftsordnungsgesetz-Novelle beschlossen. Vordergründige Begründung der Regierungsparteien war die angeblich extensive Nutzung der Geschäftsordnung durch die Freiheitlichen – eine an den Haaren herbeigezogene Begründung. Das ist nicht mehr und nicht weniger als eine reine, demokratiepolitisch bedenkliche Lex FPÖ.

Meine Damen und Herren! Wir können Ihnen aber versichern: Sie können die Geschäftsordnung noch so oft novellieren, wir werden uns an unserer aktiven, dem Bürger verpflichteten Politik nicht hindern lassen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Finanzausschusses! Wer schützt eigentlich die Opposition? Wer schützt die Freiheitlichen vor jenen untragbaren Zuständen, wie sie im Finanzausschuß gepflogen werden? (Abg. Aumayr: Nicht nur im Finanzausschuß, auch im Umweltausschuß unter anderem!)

Herr Vorsitzender! Es gab 23 Anträge, die Tagesordnung wurde erweitert um weitere sieben Anträge, es gab Abänderungsanträge kurz vor der Sitzung und während der Sitzung. Dadurch ist überhaupt nicht gewährleistet, daß sie noch im Ausschuß vor der Abstimmung entsprechend durchgearbeitet und geprüft werden können. Ich darf in aller Kürze zur Versicherungsaufsichtsgesetz-Novelle Z 112, § 119c zitieren: (Abg. Dr. Nowotny: Bitte nicht zitieren!)

Herr Professor! Etwa 30 Paragraphen mit 50 Absätzen wurden aufgezählt und geändert, und das in einem Abänderungsantrag, während der Sitzung des Finanzausschusses. – Herr Vorsitzender! Das ist absolut unerträglich! (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Mag. Firlinger .)


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