Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 252

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sumenten einige Schritte in die richtige Richtung. So ist zum Beispiel die Verbesserung der Einlagensicherung nicht nur für die Kreditwirtschaft besonders wichtig, sondern wohl auch für den Konsumenten.

Ich finde es auch richtig, daß mit dieser Novelle die gängige Praxis der Wertstellung bei Bankomat-Behebungen geändert wurde. Behebungen vom Bankomaten am Sonntag wurden ja bisher mit Wert Freitag vom Konto abgebucht. Künftig wird diese Belastung mit dem Wertstellungstag Montag erfolgen.

Ich möchte allerdings sehr kritisch anmerken, daß wohl noch einige sehr wichtige Anliegen von Verbrauchern nicht berücksichtigt wurden, wie zum Beispiel die historisch gewachsene Art der Zinsenberechnung für Guthabenszinsen. Das Jahr hat ja, wenn es um die Auszahlung von Guthabenszinsen geht, plötzlich nur mehr 360 Tage, und damit erhält der Einleger für fünf Tage im Jahr keine Zinsen – und im übrigen auch der Finanzminister keine Kapitalertragssteuer. Ich erwarte, daß diese Praxis zu Lasten des Konsumenten im Herbst, in der nächsten Novelle zum Bankwesengesetz aufgehoben wird, und zwar unabhängig davon, ob die diesbezügliche Richtlinie der EU, die ja bereits in Diskussion steht, beschlossen wird oder nicht, denn es geht darum, daß der Einleger gerechte Zinsen erhält – und daß auch für die Banken das Jahr 365 Tage hat. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

10.44

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dkfm. Holger Bauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

10.44

Abgeordneter Dkfm. Holger Bauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Wir Freiheitlichen meinen, daß die gegenständliche Bankwesengesetz-Novelle eine gute Gelegenheit darstellen würde, auch überfällige konsumentenschützerische Bestimmungen in dieses Gesetz aufzunehmen.

Ich glaube, Sie werden mir zustimmen, wenn ich meine, daß der Geld- und Bankensektor für den – wie soll ich sagen? – Otto Normalverbraucher, also für den Nichtfachmann, für den Nichtexperten, für diejenigen, die nicht tagtäglich professionell, beruflich damit zu tun haben, ein komplizierter Bereich ist, ein nicht für jedermann überblick-, durchschau- und vergleichbarer Bereich ist.

Daher wäre es unserer Meinung nach sehr wichtig, in diesem Bereich verstärkt weitere konsumentenschützerische Regelungen vorzusehen. Wir glauben, daß es verpflichtend vorgesehen werden sollte, den effektiven Zinssatz, und zwar den tatsächlich effektiven Zinssatz, also jenen Zinssatz, der sämtliche Kosten, den etwa ein Darlehen, ein Kredit beinhaltet, auszuweisen.

Zweitens glauben wir, daß es einfache Vergleichsmöglichkeiten, Vergleichsmöglichkeiten sozusagen für jedermann geben sollte. Natürlich kann sich der Fachmann alles ausrechnen und dann vergleichen, aber der Otto Normalverbraucher – und ich meine das nicht abwertend – kann das nicht, der versteht das nicht. Daher glauben wir: Um eine einfache Vergleichsmöglichkeit für jedermann – natürlich ist damit auch jede Frau gemeint –, zu schaffen, sollte es einheitliche Jahresbruchteile für die Berechnung der Zinssätze geben, quartalsmäßige Kapitalisierung, vorgeschrieben mit 90 Tagen etwa, eine dekursive Zinsverrechnung – auch wenn unterm Strich letztlich das gleiche herauskommt, aber vergleichen kann man es viel leichter, wenn von vornherein eine dekursive Zinsverrechnung vorgesehen ist.

Weiters glauben wir, daß es richtig wäre, wenn das Kreditinstitut verpflichtet wäre, den Kreditnehmer zu verständigen, wenn beziehungsweise inwieweit seine Restschuld infolge von Zahlungsverzug wächst oder sich verändert.

Wir glauben weiters, es wäre wichtig, daß die Hinweise auf eine Bindung – einer Spareinlage etwa – in die Sparurkunde selbst, also etwa in das Sparbuch, aufgenommen werden.


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