Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 270

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phen geben kann. Aber dennoch muß versucht werden, den Schutz weiter auszubauen, denn vorbeugen ist besser als reparieren.

Gestatten Sie mir noch ein paar Sätze zu den ständigen Anträgen der Freiheitlichen für die Abschaffung der Getränkesteuer und – für Teilbereiche – auch der Kommunalabgabe. Nicht nur, daß hier die Finanzierung der Kommunen in Frage gestellt wird, zeigt uns die Änderung der Getränkebesteuerung im Jahr 1992, als von der Alkoholsonderabgabe auf Verbrauchssteuern umgestellt und die Getränkesteuer auf alkoholfreie Getränke halbiert wurde und damit die Getränke im Gastgewerbe steuerlich deutlich entlastet wurden, daß sich dies aber paradoxerweise überhaupt nicht auf die Getränkepreise in weiterer Folge niedergeschlagen hat. (Abg. Rossmann: Das macht die Wirtschaftskammer!)

Der Konsument muß nach wie vor die überhöhten Preise zahlen. Ich denke hier vor allem an alkoholfreie Getränke. Wenn ich zum Beispiel das Mineralwasser hernehme, wo bei einem Einkaufspreis von 3 S in etwa bei einem Liter ein Verkaufspreis von über 60 S verlangt wird. Es fällt schon auf, daß offensichtlich keine wettbewerbsbedingte Notwendigkeit bestand, die steuerlichen Vorteile auch an den Konsumenten weiterzugeben.

Daher: Eine ersatzlose Abschaffung der Getränkeabgabe würde die meisten Gemeinden in wirklich ernste finanzielle Schwierigkeiten bringen. Daher kann seitens der Gemeindevertreter nur ein klares Nein zur geforderten ersatzlosen Abschaffung der Getränkesteuer gegeben werden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rossmann: Das fordert die Wirtschaftskammer!)

12.04

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Am Wort ist jetzt Herr Abgeordneter Stampler. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.04

Abgeordneter Franz Stampler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Vielfach wurde bereits über die Abschaffung der Getränkeabgabe diskutiert. Erlauben Sie mir, daß ich heute auch ein paar Aspekte aus Sicht der Gemeinden hier einbringe. Es gibt sicherlich viele Gründe, diese Abgabe abzuschaffen. Weit mehr Gründe aber sprechen, glaube ich, für die Beibehaltung. (Beifall bei der ÖVP und demonstrativer Beifall des Abg. Müller. )

Wir, die Gemeinden, als größter öffentlicher Investor, die damit auch gleichzeitig Arbeitsplätze schaffen beziehungsweise mithelfen, solche zu erhalten, benötigen eben diese Getränkeabgabe, die mit einem Jahresaufkommen von rund 5 Milliarden Schilling angenommen werden kann. Die seit über 50 Jahren bestehende Getränkeabgabe war zu keiner Zeit Auslöser von Wettbewerbsnachteilen gegenüber benachbarten Fremdenverkehrsländern. – Ganz im Gegenteil.

So sind vor allem der Tourismuswirtschaft aus diesen Steuereinnahmen stets mittelbare Vorteile erwachsen, indem die österreichischen Gemeinden als eben – wie erwähnt – größter öffentlicher Investor Österreichs seit jeher wesentlich zur Schaffung, Verbesserung und Aufrechterhaltung der Infrastruktur und auch zur Verlustabdeckung von Freizeiteinrichtungen, wie Mehrzweckhallen, Bäder, Lifte und so weiter, beigetragen haben und auch weiterhin beitragen werden. Die Forderung, den Ersatz dieser Ausgaben aus dem Budget zu finanzieren, ist aus der bekannt finanziell schwierigen Lage unrealistisch, zumal die Getränkeabgabe eine der Säulen der Gemeindefinanzen darstellt.

Rein statistisch sind Kaufkraftabflüsse österreichweit ab EU-Beitritt nur in Grenzregionen feststellbar, oft auch bedingt durch den Wechselkurs. Ein spezifisches Problem des Kaufkraftabflusses kann die Getränkeabgabe daher nicht sein. Eine allfällige Stagnation der Getränkesteuer hängt vielfach mit anderen Gründen zusammen, wie etwa Nächtigungsrückgang im Tourismus oder die Errichtung von Supermärkten in Nachbarstädten.

Ein wettbewerbsfähiger Tourismus benötigt finanzstarke Gemeinden. Zur Behauptung, die Getränkeabgabe trage zum Greißler- und Wirtesterben bei, möchte ich erwähnen, daß dies vielmehr mit der Errichtung von Supermärkten zu tun hat und der Umstellung dieser auf Selbst


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