Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 271

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bedienung. Die Tendenz der Österreicher, bei Reisen auch Getränke mitheimzunehmen, wird kaum durch den Entfall der Getränkesteuer beseitigt werden können, weil dies auf ein generelles Konsumverhalten von Touristen zurückzuführen ist. Auch der erwähnte administrative Aufwand ist minimal.

Zur Einzigartigkeit der Getränkesteuer in Österreich möchte ich erwähnen, daß es auch im EU-Raum, wie etwa in Deutschland, England, Frankreich und Italien, getränkesteuerähnliche Abgaben gibt. Allfällige Preisdifferenzen zwischen österreichischen und ausländischen Getränken können daher keinesfalls ausschließlich durch die Getränkesteuer bedingt sein.

Aus gesundheits-, aber auch aus wettbewerbspolitischen Überlegungen wurde im Rahmen der Neuregelung der Getränkebesteuerung im Jahr 1992 die Alkoholabgabe beseitigt und der Getränkesteuersatz von alkoholfreien Getränken von 10 auf 5 Prozent herabgesetzt. Der Österreichische Gemeindebund hat sich auch in diesem Zusammenhang mit dieser Reform stets für eine Standortsicherung der Nahversorgung stark gemacht.

Am 31. 1. 1996 hat sich die Delegiertenversammlung des Österreichischen Gemeindebundes als oberstes Gremium des Gemeindebunde mit dieser Frage befaßt und einstimmig eine Resolution verabschiedet, wonach auf diese Umstände hingewiesen wird. Die Delegierten, die Bundesregierung wie auch die Abgeordneten zum Nationalrat werden ersucht, an dieser Abgabe festzuhalten.

Bei der derzeitigen Budgetsituation die Abschaffung der Getränkesteuer zu fordern, ist unrealistisch. Diese Abschaffung würde zwangsläufig das Auftragsvolumen der Gemeinden einschränken und somit auch die finanzielle Absicherung des größten öffentlichen Auftraggebers untergraben. (Beifall bei der ÖVP.)

Zusammenfassend darf ich nochmals darauf hinweisen, daß die Getränkesteuer für die Finanzkraft der Gemeinden und die Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben im Interesse der Gemeindebürger und der Wirtschaft wie auch des Tourismus von eminenter Bedeutung ist. Eine Beibehaltung erscheint aber auch aus Gründen der Aufrechterhaltung der Abgaben- und Finanzhoheit der Gemeinden unerläßlich, um die Gemeindeautonomie nicht zu gefährden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.09

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wimmer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.09

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zur Novelle des ÖIAG-Gesetzes Stellung beziehen, in der es ja darum geht, daß die ehemaligen Monopolbetriebe, nämlich – wie wir heute schon gehört haben – die Austria Tabak- und die Österreichische Salinen AG, in die ÖIAG eingebracht werden, wo die Privatisierung vorbereitet werden soll.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Republik Österreich entläßt sozusagen zwei ihrer ehemaligen Monopolbetriebe in den privaten Bereich. Eine Ära geht zu Ende, in der sich der Staat jener Einnahmen bediente, die er aus seinen Betrieben entnehmen konnte, die seine Unternehmungen für ihn erwirtschafteten.

Diese Einnahmen, meine sehr geschätzten Damen und Herren, dieser zwei Betriebe waren ja gar nicht so gering, wie wir vielleicht angenommen haben. In den letzten zehn Jahren konnten allein durch die normale Dividende 4 Milliarden Schilling abgeliefert werden, zusätzlich mit den Sonderdividenden noch einmal 3,5 Milliarden, also ein Gesamtbetrag von rund 7,5 Milliarden Schilling. – Eine beträchtliche Einnahme der Republik, die es in dieser Form in Zukunft nicht mehr geben wird.

Nun ein paar Fakten, die bei einer bevorstehenden Privatisierung, so glaube ich, genau überlegt gehören, weil uns gerade zur selben Zeit mit dem Beispiel Semperit in Traiskirchen etwas ganz


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