Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 16

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Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Frau Bundesminister! Wenn das alles so schwierig ist, können Sie mir erklären, was eigentlich für ein eigenes Gruppenpraxengesetz spricht? Wäre es nicht viel einfacher, das Ärztegesetz zu novellieren, das ja derzeit Ärzte gegenüber anderen Berufsgruppen schwer benachteiligt? Wäre das nicht ein einfacherer und rascherer Weg, um dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes auch gerecht zu werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Frau Abgeordnete! Diese Frage hätten Sie im ÖVP Klub klären müssen, denn der Abgeordnete Rasinger und der Abgeordnete Leiner haben zu den vehementesten Verfechtern eines Gruppenpraxengesetzes gehört. – Danke schön. (Heiterkeit bei der SPÖ. – Abg. Dr. Leiner: Das war vor dem Erkenntnis!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum nächsten Fragenkomplex. (Abg. Dr. Leiner: Herr Präsident ...) Die Zusatzfrage der Frau Rauch-Kallat ist gestellt worden, wir kommen daher nach der Geschäftsordnung ... (Abg. Dr. Leiner: Herr Präsident! Darf ich das bitte richtigstellen?)

Bitte, wenn Sie die Güte haben, in der Geschäftsordnung nachzuschauen: Es ist mir nicht gestattet, zu tatsächlichen Berichtigungen das Wort zu erteilen.

Wir kommen zur nächsten Anfrage. Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Reitsamer (SPÖ).

Abgeordnete Annemarie Reitsamer: Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine Frage ist:

33/M

Welche Stellung bezieht Ihr Ressort zur Frage der Patentierung gentechnisch veränderter Organismen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Diese Frage erhebt sich insbesondere im Zusammenhang mit dem derzeit in einer EU Arbeitsgruppe neuerlich behandelten Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen.

Es ergibt sich dabei, was die Gentechnik betrifft, eine für mich ganz, ganz besonders kritische Frage, nämlich: Sollen isolierte Bestandteile des menschlichen Körpers, isolierte Gene, patentierbar sein? Ich vertrete hierzu die Auffassung, daß es verboten werden sollte, das zu patentieren. – Danke schön.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordnete Annemarie Reitsamer: Frau Bundesminister! Da gerade in Bereichen der Gentechnik sehr starkes Lobbying betrieben wird, frage ich Sie, ob in dem in Verhandlung stehenden Entwurf der EU-Kommission vorgesehen ist, gewissen Gruppen, wie zum Beispiel den Landwirten, Ausnahmen zu ermöglichen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Ja, für die Landwirte sind Ausnahmen gemacht worden – ich sage: völlig zu Recht. Der Art. 13 des derzeitigen Entwurfes sieht das sogenannte Landwirteprivileg vor, das sowohl für Pflanzenzüchtungen als auch für Tierzüchtungen in Hinblick auf die


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