Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 77

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit schließe ich meine Ausführungen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.51

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter hat dadurch, daß er den Platz des Berichterstatters verlassen hat, zu erkennen gegeben, daß er kein Schlußwort wünscht. (Heiterkeit.)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung .

Wir stimmen ab über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, den vorliegenden Bericht III-28 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Jene Damen und Herren, die für die Kenntnisnahme dieses Berichtes sind, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Bericht ist mit Mehrheit angenommen worden.

2. Punkt

Erste Lesung des Antrages 239/A der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 geändert wird

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir gelangen nunmehr zum 2. Punkt der Tagesordnung: Erste Lesung des Antrages 239/A der Abgeordneten Dolinschek und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1978 geändert wird.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

13.52

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus!

Der Antrag 239/A von meiner Wenigkeit und meinen freiheitlichen Kollegen, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen geändert wird, beinhaltet eine flexible Arbeitszeitgestaltung während der Sommerzeit, eine Verschiebung der täglichen Arbeitszeit um eine Stunde für Jugendliche, keine Ausweitung, keine Ausdehnung, keine Einarbeitung der täglichen Arbeitszeit, keine Form von Durchrechnungszeitraum, sondern nichts anderes als die Möglichkeit einer Verschiebung der täglichen Arbeitszeit für Jugendliche um eine Stunde in den Abend hinein während der Sommerzeit.

Bei der Beschäftigung von Jugendlichen bestehen Probleme, wenn durch die Umstellung der Zeitzählung zwar die Sommerzeit gilt, sich der Bedarf nach einer Arbeitsleistung aber nach der astronomischen Zeit richtet. Eine Orientierung der Arbeitszeit ist, selbst wenn der Jugendliche dies wollte und die ununterbrochene Ruhezeit gewährleistet wäre, nach der derzeit geltenden Gesetzeslage nicht möglich.

Zu Schwierigkeiten führt dies, wie uns sicherlich allen bekannt sein wird, insbesondere im Gastgewerbe, wo sich die Bedürfnisse der Urlauber und sonstiger Gäste weniger nach der amtlichen Zeit, sondern eben nach dem Sonnenstand richten. Beispiele gibt es ja genug. Jeder von uns, der im Sommer etwas länger sitzen bleibt, weiß davon zu berichten. Wenn sich ein Jugendlicher in der Lehre befindet, sollte er natürlich auch die Möglichkeit haben, etwas länger in den Abend hinein seine Ausbildung zu genießen – wenn die Ruhezeit gleichbleibt, er in der Früh eine Stunde später anfängt und in der Nacht eine Stunde später aufhört.


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