Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 68

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ambulanzpatient hat allerdings einen Fallwert, der um etwa 400 Prozent höher liegt als der des Patienten des niedergelassenen Arztes.

In der gegenwärtigen Lage werden die Patienten jedoch bestrebt sein, die 50 S Krankenscheingebühr zu sparen und zu Tausenden und Abertausenden die Spitalsambulanzen stürmen. Die Kosten sind für die Sozialversicherung – und das ist das Skurrile an der ganzen Sache – etwas geringer, weil sie die Scheingebühr kassiert und mit 37 Milliarden Schilling gedeckelt jetzt die Krankenhäuser mitfinanziert. Und die Sozialversicherung setzt alle Hebel in Bewegung, daß die Patienten nur mehr möglichst wenig zu den niedergelassenen Ärzten gehen. Es wird alles ins Spital verlagert. Dort belaufen sich die Kosten allerdings auf das Fünf- bis Zehnfache, wenn nicht auf noch mehr. Aber die Sozialversicherung und die maroden, bereits vom Konkurs bedrohten Krankenkassen sind die Nutznießer. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Daher bringe ich in diesem Zusammenhang einen weiteren Abänderungsantrag ein.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Povysil, Mag. Haupt und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag 289/A in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

1. Nach Artikel I Z 14 wird folgende Z 14b eingefügt:

 "14b. In § 135 Abs. 3 entfallen die letzten drei Sätze."

2. In Artikel I wird nach Z 16a folgende Z 16b eingefügt:

"16b. § 564 Abs. 7b entfällt."

3. In Art I Z 17 wird in § 566 Abs. 1 der Punkt am Ende der Z 2 durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 3 angefügt:

"3. rückwirkend mit 1. August 1996 die Aufhebung des § 135 Abs. 3."

*****

Das würde zu einer deutlichen Einsparung im Sozialversicherungswesen und im ganzen Gesundheitswesen beitragen und den Trend hin zum extramuralen Bereich verstärken. Das wäre sinnvoll, um Gesundheitskosten einzusparen. Ich fordere Sie daher auf, diesen beiden Abänderungsanträgen Ihre Zustimmung zu geben. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.17

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zum Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hostasch. Freiwillige Beschränkung: 10 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

15.17

Abgeordnete Eleonora Hostasch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann Ihnen versprechen, daß ich diese Redezeit nicht ausnützen werde.

Ich möchte Sie jetzt bitten, zwei Abänderungsanträgen Ihre Zustimmung zu geben. Ich möchte beide natürlich auch begründen.

Der eine Abänderungsantrag betrifft den Gesetzentwurf, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und die weiteren Sozialversicherungsgesetze sowie das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Einkommensteuergesetz und jene Gesetze, die wir mit diesen Anträgen diskutieren, geändert werden sollen. Inhalt dieses Abänderungsantrages ist eine Vereinfachung; dieser Wunsch wurde wiederholt auch in der heutigen Diskussion geäußert. Diese Vereinfachung soll dadurch zustande gebracht werden, daß die ursprünglich beabsichtigte und auch im Gesetzestext vorhandene Fondslösung betreffend jene Krankenversicherungsbeiträge, die


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