Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 12

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Beginn der Sitzung: 9.03 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer , Zweiter Präsident Dr. Heinrich Neisser , Dritter Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder .

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich darf Sie herzlich begrüßen und bitte, die Plätze einzunehmen.

Ich eröffne die 44. Sitzung des Nationalrates.

Für den heutigen Sitzungstag als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Grabner, Dr. Preisinger, Dr. Stippel, Schöll, Dr. Haider, Mag. Schweitzer und Dr. Van der Bellen.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Das Bundeskanzleramt hat für diese Sitzung über Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung wie folgt Mitteilung gemacht:

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Schüssel wird von Bundesminister Dr. Fasslabend vertreten.

Fragestunde

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zu der in Aussicht genommenen Fragestunde.

Ich beginne jetzt – um 9.04 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen.

Bundesministerium für Finanzen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die erste Anfrage an den Herrn Bundesminister für Finanzen formuliert Herr Abgeordneter Böhacker. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Danke. – Zunächst einen wunderschönen guten Morgen, Herr Finanzminister, und nun die Frage, die Ihnen bereits schriftlich vorliegt, zur Verlesung gebracht.

Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

48/M

Welche Konsequenzen ziehen Sie aus der Feststellung des Wifo-Umverteilungsberichtes, wonach alle von der Selbstträgerschaft betroffenen Institutionen im Jahr 1993 rund 1,7 Milliarden Schilling mehr an Einzahlungen in den FLAF hätten leisten müssen, wären sie nicht vom Dienstgeberbeitrag befreit?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Das Wifo zitiert in seiner Umverteilungsstudie eine Arbeit von Badelt, der feststellt, daß alle von der Selbstträgerschaft betroffenen Institutionen im Jahre 1993 etwa 1,7 Milliarden Schilling mehr an Einzahlungen in das System hätten leisten müssen, wären sie nicht vom Dienstgeberbeitrag befreit.


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