Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 15

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Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Öllinger! Ich glaube, daß es dem Solidaritätsprinzip entspricht, daß all jene, die Leistungen aus dem FLAF beziehen –, und die Kinder von allen Österreicherinnen und Österreichern beziehen aus dem FLAF Leistungen – in einem sehr, sehr sorgfältigen Übergangsprozeß auch miteingebunden werden sollten, da Beiträge zu zahlen.

Ich habe das schon bei der Frage der Selbstträgerschaft angedeutet: Es gibt zurzeit eine Vereinbarung bis zum Jahr 2000, daß dieser Punkt vorerst nicht geändert wird. Aber es ist sicher nötig, daß wir diesen Zeitraum nutzen, um eine – ich sage es jetzt einmal so – sehr sachliche Aufarbeitung dieses Problems durchzuführen, weil wir natürlich für die Finanzierung der Kinderbeihilfe, der Familienleistungen all jene Gruppen in Österreich miteinbeziehen müssen, die tatsächlich den Nutzen davon haben.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Zusatzfrage: Dr. Haselsteiner. – Mir ist schriftlich Dr. Haselsteiner gemeldet, aber das ist kein Problem. – Bitte, Herr Dr. Kier.

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Ich möchte noch einmal an den Debattenteil, der mit dem Kollegen Böhacker gelaufen ist, anknüpfen. Der Punkt mit der Selbstträgerschaft bleibt auf jeden Fall unbefriedigend, und zwar deswegen, weil auf betrieblicher Ebene ja nicht nur die Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds gezahlt werden – und es sind ganz einfach Lohnnebenkosten –, sondern all diese Betriebe auch zum allgemeinen Steueraufkommen beitragen. Daher ist Ihr Argument, daß sich der Finanzausgleich dafür eignet, nur bedingt richtig, denn letztendlich zahlt im Wege der Lohnnebenkosten einerseits und im Wege der allgemeinen Steuern andererseits der betroffene Personenkreis dann zweimal in den FLAF ein.

Daher meine Zusatzfrage: Denken Sie daran – unter Wahrung der Gesprächsnotwendigkeiten –, im Rahmen einer echten ökologischen Steuerreform vielleicht auch diese Finanzierung sukzessive auf eine andere Aufkommensbasis umzustellen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima: Herr Abgeordneter! Sie wissen, daß wir uns sehr sorgfältig auch mit einem benchmarking, mit einem Außenvergleich, mit dem Vergleich, was in den um uns liegenden Ländern geschieht, was in Europa geschieht, auf eine ökologische Steuerreform vorbereiten werden und müssen, und zwar auf eine ökologische Steuerreform, die von der Tendenz her die Verwendung von knappen Ressourcen mehr besteuert, weil ich davon überzeugt bin, daß wir, wenn es uns gelingt, das gesamte Managementwissen, die Innovation, die Kreativität auf die Einsparung von knappen Ressourcen zu lenken, sehr, sehr viele Produktivitätsgewinne im Ressourcenverbrauch erzielen könnten und damit insgesamt, weil wir ja sehr viele dieser Ressourcen importieren, der österreichischen Handelsbilanz eine gute Tat erweisen würden und auch eine Entlastung der Löhne erreichen könnten. Das ist aber – und das ist jedem klar – ein sehr lange dauernder Prozeß, in dem wir diese ökologische Steuerreform vorbereiten.

Ich kann aber nicht übereinstimmen mit Ihrer Argumentation, daß meine Aussagen nur bedingt richtig wären, denn Sie wissen, daß von Steuern, zum Beispiel von der Körperschaftsteuer, aber auch von der veranlagten Einkommensteuer, nach den neuen Regeln des Finanzausgleiches den Ländern und Gemeinden automatisch ein bestimmter Anteil zusteht, und der ist gewaltig, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir haben Ertragsanteile von zirka 150 Milliarden Schilling pro Jahr, die an die Länder und Gemeinden in Österreich gehen. Und wenn jetzt das Steueraufkommen geringer wird, weil vorweg ein Teil in den FLAF gegeben wird, dann haben die Länder und Gemeinden aufgrund der bestehenden Regeln weniger Steuern, und das muß man ihnen fairerweise im Sinne der Selbstträgerschaft für den FLAF anrechnen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Frau Dr. Mertel, bitte.


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