Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 22

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Aktuelle Stunde

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nunmehr zur Aktuellen Stunde, für die folgendes Thema vorgeschlagen wurde:

"Budgetäre, finanzpolitische und steuerrechtliche Vorkehrungen für eine sozial ausdifferenzierte Reform der Familienförderung"

Als erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Kier. Seine Redezeit beträgt nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung 10 Minuten.

11.05

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Aktuelle Stunde, die wir heute dazu nützen wollen, um mit dem Herrn Bundesminister für Finanzen wesentliche Aspekte einer Reform im Bereich der Familienbeihilfen zu diskutieren, sollte uns bewußt machen, daß es sich hiebei in erster Linie um eine sozialpolitische Aufgabe handelt.

Aus Sicht der Liberalen ist nämlich das Feld der Familienpolitik wesentlich größer als der Teilbereich "Familienbeihilfen". Wir setzen unter dem Titel "Familienpolitik" viele Maßnahmen, unter anderem auch im Bereich der Schule und im Bereich des Wohnungsbaus. Ich will das jetzt nicht aufzählen, sondern bewußt machen, daß die Familienbeihilfe nicht das einzige und ausschließliche Mittel ist, Familienpolitik zu machen.

Aus unserer Sicht ist die Familienbeihilfe in erster Linie ein Instrument der Sozialpolitik. Sie ist in erster Linie darauf zu orientieren, daß kein Kind in unserem Land in Armut leben muß und in seiner Existenz nicht abgesichert ist.

Was ist jetzt das Problem, und warum haben wir den Herrn Bundesminister für Finanzen um Stellungnahme gebeten? – Das Problem ist einerseits die Struktur der Finanzierung dieses Instruments und andererseits die damit verbundenen Implikationen in bezug auf Steuerrecht und auch in bezug auf anhängige Verfahren bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechtes, insbesondere dem Verfassungsgerichtshof.

Machen wir uns daher einen ganz wichtigen Gesichtspunkt bewußt: Der Familienlastenausgleichsfonds, der letztlich Hauptträger der Familienbeihilfen ist, wird in erster Linie aus Dienstgeberbeiträgen gespeist und ist daher in erster Linie auf Lohnnebenkosten im klassischen Sinn gestützt. Wenn man die letzten Jahre betrachtet, sieht man, daß diese Beträge von 1993 bis 1996 deutlich steigende Tendenz aufweisen. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen. – Bundesminister Mag. Klima spricht mit Abg. Kopf. )

Herr Bundesminister! Ich würde Sie und Kollegen Kopf um Aufmerksamkeit bitten, weil ich meine, wir sollten diese Aktuelle Stunde wirklich für eine sachliche Diskussion nützen, ich möchte Sie daher nicht abgelenkt wissen.

Diese einnahmenseitige Betrachtung des Fonds zeigt deutlich, daß von 1993 bis 1996 bei den Zuflüssen unter dem Titel "Lohnnebenkosten" eine Steigerung von 35 Milliarden Schilling auf fast 39 Milliarden Schilling zu verzeichnen ist. Gleichzeitig aber ist das Volumen, das zwischendurch einmal kurz angestiegen ist – man vergleiche 1993 und 1996 –, nur um 1 Milliarde different. Mit anderen Worten: Die Zuflüsse aus dem Titel Lohnnebenkosten – damit sind sie durchaus negativ arbeitsplatzwirksam – nehmen bei der Finanzierung der Familienbeihilfen mehr und mehr Raum ein. Ich stelle das deswegen an die Spitze, weil es wichtig ist, das zu betrachten.

Wie strukturieren sich nun die Ausgabenelemente, die wir Familienbeihilfe nennen? – Im Jahre 1996 lautet der Befund, daß wir damit rechnen müssen, daß zwischen 32 und 33 Milliarden Schilling in Form von Familienbeihilfen direkt aus dem Fonds fließen werden, und daß wir über die Steuerabsetzbeträge budgetwirksam Effekte erwarten dürfen, die in einer Größenordnung von rund 12 Milliarden Schilling liegen. Die Problematik ist daher eindeutig ersichtlich.


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