Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 24

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nach § 15 Kapitalmarktgesetz wurde in Anbetracht des damals anhängigen Verfahrens zur Auslieferung in die Schweiz gemäß 34(2) StPO abgesehen.

Nach dem Inhalt dieser Bestimmung kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung strafbarer Handlungen Abstand nehmen, wenn die im Inland zu erwartenden Strafen gegenüber jenen, auf die voraussichtlich im Ausland erkannt werden wird, nicht ins Gewicht fallen.

Wie Sie wissen, ist in der Zwischenzeit die Genannte, besser: Nichtgenannte aus der Schweiz nach Deutschland überstellt und der Prozeß in Frankfurt eröffnet worden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Bundesminister! Die erste Anzeige der Arbeiterkammer Salzburg stammt aus dem Jahr 1993, da wurden zahlreiche verantwortliche Personen des European Kings Club angegeben. Wir kennen jetzt die Situation des Verfahrens in Deutschland. Dort wird seit 1992 wegen Verdachts auf Kapitalanlagebetrug erhoben, ebenfalls in der Schweiz.

Nun liegt mir das Schreiben der Staatsanwaltschaft von Salzburg vor, datiert vom 25. November 1994, in dem mitgeteilt wird, daß sich in Österreich derzeit ein betrügerisches Vorgehen der Verantwortlichen des EKC nicht nachweisen läßt, obwohl Frau Tamara Bertges eine Woche vorher in Klagenfurt verhaftet wurde.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um die Frage.

Abgeordneter Mag. Johann Maier (fortsetzend): Meine Frage: Können Sie aufgrund dieses Umstandes und des Verhaltens der Salzburger Staatsanwaltschaft Amtshaftungsansprüche gegenüber der Republik Österreich durch geschädigte Personen ausschließen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Mit dieser Frage habe ich mich bis jetzt nicht auseinandergesetzt. Als seriöser Jurist möchte ich da nichts aus dem Ärmel schütteln. Ich meine aber, daß nach den Berichten der Staatsanwaltschaft ordnungsgemäß vorgegangen wurde, und zwar nicht nur hinsichtlich der Genannten, sondern auch hinsichtlich jener Personen, gegen die in der Folge Vollanzeige erstattet wurden, die aber im wesentlichen auch vorläufig einmal zu Verfahren in Deutschland geführt haben.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé.

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Minister! Hat es in dieser Angelegenheit Weisungen von Ihnen oder von der zuständigen Oberstaatsanwaltschaft gegeben, das Verfahren einzustellen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Also Weisungen von mir sicher nicht, denn von mir hat es bisher so wenige Weisungen gegeben, daß ich mich daran erinnern würde. Was die Oberstaatsanwaltschaft anlangt, müßte ich mich mit dem Fall auseinandersetzen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Abgeordnete Dr. Fekter.

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Herr Minister! Im Zusammenhang mit den Weisungen stelle ich die Frage: Wie stehen Sie grundsätzlich zu den Weisungen an die Staatsanwaltschaft? Können Sie sich vorstellen, daß wir die Staatsanwaltschaft unabhängiger gestalten? In welchen Fällen halten Sie das Weisungsrecht des Ministers für unentbehrlich?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.


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