Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 74

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erreichen. Ich glaube, diesbezüglich ist ein positiver Ansatz vorhanden. Es müssen natürlich Taten folgen, um die Leistung zu verbessern.

Ein wesentlicher Punkt der Gesetzesänderung ist die Möglichkeit der Integration geistig Behinderter in die Hauptschule und in die Unterstufe des Gymnasiums. Damit steht geistig Behinderten ein großes Angebot zur Verfügung: die Sonderschule, das Sonderpädagogische Zentrum, Förderklassen, das Stützlehrersystem, ein Kooperationsmodell und ein Integrationsmodell.

Ich bin der Meinung, daß die Integration viel zu sehr ideologisiert wird. Wichtig ist doch, daß in jedem einzelnen Fall der beste Weg für das betroffene Kind gesucht wird. Im Schulpflichtgesetz wurde vorgesehen, daß der Bezirksschulrat unter Einbindung von Schuldirektor, Lehrern und Experten, wie etwa Schulpsychologen, gemeinsam mit den Eltern die Art der Bildung für ein Kind festzulegen hat.

Daß diese Integration nun sowohl an Hauptschulen als auch an der Unterstufe des Gymnasiums möglich ist, ist ein Fortschritt. Ich bin der Meinung, daß es für gesunde Kinder gut ist, wenn sie auch diese Seite des menschlichen Lebens von jung auf kennenlernen. Der Mensch ist nach meiner Auffassung als Persönlichkeit an sich wertvoll – ganz unabhängig davon, ob er gesund oder krank, alt oder jung, behindert oder nicht behindert, leistungsfähig oder nicht leistungsfähig ist. Wer aber leistungsfähig ist, hat mit seiner Leistung auch jene zu erhalten, die das selbst nicht können.

Ein weiterer Punkt ist die Anrechnung des Auslandschulbesuches für das Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe. Ich finde das sinnvoll, weil damit junge Menschen motiviert werden, diese Möglichkeit zu nützen.

Insgesamt sind diese Gesetze ausgewogen und vernünftig, und ich gratuliere Frau Minister Gehrer zu diesen doch umfassenden Erneuerungen. (Beifall bei der ÖVP.)

13.09

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Dunst. – Bitte.

13.09

Abgeordnete Verena Dunst (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Damen und Herren! Ich möchte in meinen Ausführungen zu einigen Veränderungen des Schulorganisationsgesetzes Stellung nehmen. Zur Integration haben schon etliche Kolleginnen und Kollegen Redebeiträge gebracht. Frau Minister, ich möchte Ihnen zu Ihrer Durchsetzungskraft, zu Ihrem Engagement in dieser Sache und zu Ihrem Einsatz gratulieren! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Zunächst möchte ich auf die Neuordnung des Polytechnischen Lehrganges eingehen. Eines steht außer Zweifel, nämlich daß die Polytechnische Schule, wie sie nunmehr heißen wird, mit all ihren praxisnahen Unterrichtsgegenständen als Jahr der Vorbereitung auf die Berufswelt von enormer Wichtigkeit ist.

Wir wissen aber auch über die Probleme Bescheid, die es in diesem letzten Schuljahr gibt. Daher begrüße ich die Versuche zur Steigerung der Attraktivität dieses Schultyps, zur Verbesserung der Chancen der Absolventen auf dem Arbeitsmarkt, vor allem aber zur Verbesserung der Übertrittsmöglichkeiten in weiterführende Schulen, wenn dies gewünscht wird. Das alles sind wichtige Dinge; die vorliegende Novelle wird den Weg dafür ebnen. Frau Minister, zufrieden bin ich jedoch noch lange nicht, wenn es um diesen Punkt geht.

Zum ersten meiner drei Kritikpunkte. Die Übertrittsmöglichkeiten sind meiner Ansicht nach nicht klar genug definiert. Wenn jemand die Polytechnische Schule besucht und überlegt, danach eine weiterführende Schule zu besuchen, dann muß aus dem Gesetz ganz klar hervorgehen, in welcher Art und Weise und in welchem Ausmaß diese Schulform und die einzelnen Gegenstände angerechnet werden. Nur dann wird es uns gelingen, das große Problem der Polytechnischen Schule abzubauen und wieder mehr begabte Schülerinnen und Schüler in diese Schulform zu bringen.


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