Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 64

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schaftliche und wirtschaftliche Notwendigkeit dar. Dabei erfordert die schwierige Gruppe der Problemarbeitslosen die ständige Weiterentwicklung innovativer Instrumente.

In diesem Sinn verfolgt die österreichische Arbeitsmarktpolitik in Abstimmung mit der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik der Europäischen Union das grundsätzliche Ziel der Aktivierung vor Versorgung und der Vermittlung vor Administration.

Mit der gegenständlichen Maßnahme der Aktivierung passiver Leistungen wird der aktiven Integrationsförderung von langzeitarbeitslosen Personen ein zusätzliches Instrument zur Verfügung gestellt.

Eine einfache Modellrechnung: Aufgrund einer volkswirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Rechnung ergeben sich folgende Effekte: Bei einem Vermittlungsvolumen von 5 000 Beziehern ergibt sich ein Aufwand für die Gebarung Arbeitsmarktpolitik in der Höhe von rund 305 Millionen Schilling. Dem steht gegenüber ein Lohnsteueraufkommen aufgrund der Beschäftigung von rund 154 Millionen Schilling und Sozialversicherungsabgaben von 241 Millionen Schilling. Die Mehreinnahmen belaufen sich somit auf rund 90 Millionen Schilling, die wieder in diesen angestrebten Prozeß eingefügt werden können.

Das AMS bestimmt die Gewährung der besonderen Eingliederungsbeihilfe durch Richtlinien, und diese Richtlinien sind im Gesetz festgelegt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Sie auffordern, nachdem das Angebot da ist, dieses anzunehmen und umzusetzen. Es ist heute schon einmal dem Herrn Bundesminister für diese Initiative gedankt worden. Ich möchte das wiederholen, begrüße diese Aktion, es ist aber auch eine Aufforderung an die Wirtschaft und an die Arbeitgeber. Ich denke, daß es viele Möglichkeiten gibt – wir haben das im Sozialausschuß schon besprochen –, Beschäftigungsgesellschaften, Organisationen, Verbände, arbeitslose Menschen unter Kollektivvertrag anzustellen und wieder in den primären Arbeitsmarkt einzugliedern.

Ich habe im Sozialausschuß auf ein Projekt des Regionalentwicklungsverbandes Mürzzuschlag hingewiesen: Es gibt bereits Niederlassungen in Gratkorn, Graz-Umgebung, und eine ist geplant in der Obersteiermark. Und da stellen sich tatsächlich erste Erfolge ein. Es sind auch die Bestrebungen des Landes Steiermark, nicht marktfähige Arbeit marktfähig zu machen, etwa in Form einer Beschäftigungs- und Projektförderungsgesellschaft. Es könnten Schwerpunkte sein wie Wissenschaft, Umwelt, Kultur, Sozialbereich und verschiedenes anderes mehr. Dem Finden von Ideen sind keine Grenzen gesetzt, und ich glaube, diese Aktion sollten wir begrüßen und unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.14

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pumberger. Er hat das Wort.

12.14

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Österreicherinnen und Österreicher haben das 1. Sozialrechts-Änderungsgesetz und dessen Auswirkungen noch nicht vergessen. Ich erinnere nur kurz daran für jene Abgeordneten, die sich nicht mehr daran erinnern wollen: Es hat eine Rezeptgebührenerhöhung von 35 auf 42 S gegeben – insgesamt 8 S Erhöhung für das Jahr 1996, weil mit 1. Jänner auch erhöht wurde –, weiters die Krankenscheinsteuer von 50 S, 0,25 Prozent Sozialversicherungsbeitragserhöhung für Pensionisten, eine Verschlechterung beim Pflegegeld, indem man die Stufe 1 gekürzt hat, die 80-Prozent-Wahlarztregelung und Karenzurlaubsgeld nur mehr für 1,5 Jahre, wenn nur ein Elternteil den Karenzurlaub in Anspruch nimmt – nur um einige Details zu nennen.

Aber das, was jetzt mit dem 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz kommt, Herr Bundesminister, ist um kein Jota besser, schlägt nur in eine andere Kerbe. Beim 1. Sozialrechts-Änderungsgesetz wurde praktisch ausschließlich der extramurale Bereich geschwächt. Es wurden die Bürger direkt mit Mehrleistungen belastet. Beim jetzigen Gesetz kommt es zu einer Verbesserung im


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