Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 80

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Die bevorstehende Änderung der Öffnungszeiten wird aber auf jeden Fall, wie auch immer der Gesamtoffenhalterahmen aussehen mag, eine Ausweitung der Öffnungszeiten an Samstagen bringen. Das ist ein Schritt, für den einiges spricht: Standortüberlegungen, Hintanhaltung des Kaufkraftabflusses, Tourismus; aber auch ein Schritt, gegen den einiges spricht: familiäre Situation, Lebensqualität; aber auch ein Schritt, der in das gesellschaftliche Ganze passen muß und durch den nicht Vorteile erwirtschaftet werden sollen, die für andere ein Minus mit sich bringen – ein Minus an Lebensqualität, an Freizeit und an Familienleben. Vor einer solchen Entwicklung sollte die vorgeschlagene Regelung schützen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.16

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.17

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Vorrednerin, Frau Abgeordnete Mertel, hat schon klargemacht, worum es bei der Debatte um das Arbeitsruhegesetz eigentlich geht, nämlich um die Flexibilisierung der Arbeitszeiten für die im Handel Beschäftigten.

Ich sage Ihnen: Wir Grünen stimmen natürlich dieser Änderung im Arbeitsruhegesetz zu, aber wenn wir über Flexibilisierung im Handel reden, muß auch gesagt werden: Die Begleitbedingungen dieser Flexibilisierung sind trotz dieser Änderung im Arbeitsruhegesetz – es ist das nicht primär Ihre Aufgabe, Herr Sozialminister, das ist mir schon bewußt – nicht geregelt.

Nach wie vor gilt – auch wenn es die Arbeitsruhe am Samstag gibt –: Die Kinderbetreuung ist Aufgabe der erziehenden Mütter und Väter – egal, ob sie beschäftigt sind oder nicht. Sie müssen mit diesem ihrem Problem derzeit allein fertigwerden. Da hilft auch diese Veränderung im Arbeitsruhegesetz nicht. Sie hilft nicht an den Samstagen, an denen gearbeitet werden muß, und auch nicht in der Adventzeit – nur die Samstage betreffend.

Bei Flexibilisierung der Öffnungszeiten bis in die Abendzeiten hinein gibt es derzeit keine praktikablen Möglichkeiten für die im Handel Beschäftigten – und das sind in der überwiegenden Mehrzahl die Frauen –, ihre Kinder versorgen zu lassen, eine Betreuung für ihre unversorgten Kinder zu erhalten. Und das ist das eigentliche Problem, das wir dabei haben.

Man kann mit uns über eine Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten durchaus diskutieren, aber solange diese Rahmenbedingungen nicht gegeben sind, solange durch den Gesetzgeber nicht sichergestellt ist, daß Kinderbetreuung garantiert ist – ich sehe nicht, daß das in absehbarer Zeit der Fall sein wird; außer mit provisorischen Lösungen, wie sie derzeit in Wien diskutiert werden, aber auch diese halte ich für katastrophal –, ist das ein Problem.

Wenn es so ist, wie es in Wien derzeit diskutiert wird, daß die im Handel Beschäftigten ihre Kinder bis 16 oder 17 Uhr im Kindergarten lassen können und die Kinder anschließend per Bus zu Tagesmüttern in der Nähe der Geschäfte oder Einkaufszentren gekarrt werden, dann halte ich das für eine Lösung, die eigentlich nur zeigt, wohin das alles läuft. Das ist unakzeptabel, nicht kindgerecht und in keiner Weiser familiengerecht. Das müßte uns auch bei der Debatte darüber klar sein.

Wenn nicht tatsächlich sichergestellt ist, daß die Kinderbetreuung – zumindest die Kinderbetreuung – in einer adäquaten und kindgerechten Form erfolgt, daß die Kinder nicht "verkarrt" werden, nur damit die Mütter und in den wenigsten Fällen die im Handel beschäftigten Väter ihre Kinderbetreuungspflichten erfüllen können, dann ist das zu wenig.

Ich wünsche mir bei der Debatte über die Ladenöffnungszeiten, die wir natürlich nicht unter diesem Punkt führen, etwas mehr Seriosität und etwas mehr Bezugnahme auf die im Handel Beschäftigten. Ich habe an anderer Stelle bei Debatten über Gesetze schon gesagt: Die Gesetze, die Sie, die wir hier gemeinsam beschließen, sollten wir auch unseren Verwandten, unseren Kindern für zumutbar halten. Ich sehe das nicht bei Gesetzen, die wir demnächst zur Ladenöffnung beschließen werden, beziehungsweise bei weitergehenden Regelungen, die möglicher


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