Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 81

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.09

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich kann dem Herrn Abgeordneten Kopf leider nicht sagen, daß die Liberalen dem Entschließungsantrag ihre Zustimmung geben werden, und zwar deshalb nicht, weil der Entschließungsantrag nach unserem Dafürhalten zwei wesentliche Mängel hat. Er berücksichtigt nicht, daß auch mit den Interessenvertretungen wie etwa der IG-Windkraft oder dem Biomasseverband Verhandlungen geführt werden sollten, wenn es um eine solche Einspeiseregelung oder Förderung, in welcher Weise immer, geht. – Das ist der eine Punkt.

Zum anderen: Der Entschließungsantrag enthält überhaupt keine zeitliche Grenze, wann das gewährleistet werden soll. Ich habe das bereits vor drei Jahren kritisiert und meine, daß diese Kritik auch heute noch berechtigt ist. Ein entscheidender Nachteil jener Lösung, die damals von Herrn Bundesminister Schüssel gefunden wurde, ist, daß sie ausschließlich so quasi eine Goodwill-Lösung ist und keinen Rechtsanspruch auf Einspeisung in das öffentliche Netz für erneuerbare Energieträger beinhaltet und daß die Tarife nicht langfristig zugesichert sind.

Das sind keine Voraussetzungen, unter denen Sie echte Investitionsentscheidungen treffen können, und genau darin liegt der Mangel und, wie ich meine, auch der politisch gewollte Mangel, den man hier fabriziert hat, weil er Abhängigkeit für all jene bedeutet, die investieren wollen, und zwar durchaus im Einklang, Herr Abgeordneter Kopf, wie Sie gesagt haben, mit den Prinzipien, die in vielen Berichten – vom nationalen Umweltplan über einzelne Energieberichte bis hin zu Entschließungsanträgen – hier im Haus immer wieder nachzulesen sind. All jene, die solche Investitionen machen wollen, können sich nicht darauf verlassen, daß sie im nächsten Jahr noch dieselben Bedingungen vorfinden werden. Das muß geändert werden.

Meine Damen und Herren! Ich wiederhole ausdrücklich, daß es den Liberalen nicht darum geht, bei solchen Anlagen, wo wir besonders erneuerbare Energieträger für unsere Energieversorgung nutzen wollen, durch Förderungsmaßnahmen letztlich zu geförderten Gewinnen zu kommen. Nein, ganz im Gegenteil. Wir sind der Meinung, daß Fördergrenzen eingezogen werden können, aber Faktum ist, daß wir endlich jene Basis schaffen müssen, mit der gewährleistet ist, daß erneuerbare Energieträger in Österreich nicht nur einen Beitrag zur Umwelt leisten können – sprich zur CO2-Reduzierung –, sondern es geht auch darum, daß wir mit diesen Technologien eine industriepolitische Option wahren können müssen.

Ich verweise noch einmal darauf, daß etwa mit dem Einspeisegesetz in Deutschland, das 1990 beschlossen worden ist, im Bereich der Windkraft-Industrie 15 000 neue Arbeitsplätze geschaffen wurden. Wenn man das mit der nuklearen Option vergleicht, dann muß man sagen: In ganz Deutschland findet man im Bereich der nuklearen Industrie nur 7 500 beschäftigte Personen. Man hat also allein durch ein solches Einspeisegesetz das Doppelte an neuen Arbeitsplätzen und damit an Beschäftigungssicherung im nationalen Bereich erreichen können als mit anderen nichterneuerbaren Optionen. Und das ist etwas, was generell bei uns vernachlässigt wird.

Herr Abgeordneter Kopf! Da es politisch bisher in diesem Land nicht möglich war, zu einer auch berechenbaren gesetzlichen Grundlage für die Nutzung erneuerbarer Energieträger zu kommen, sind wir dabei, im Bereich der Biomasse unseren Technologievorsprung gegenüber den skandinavischen Ländern zu verlieren. Wir verlieren damit aber auch eine industriepolitische Option. Wir verlieren damit auch die Möglichkeit, diese Technologie zu exportieren, und wir begeben uns der Möglichkeiten, etwa gerade im bäuerlichen Bereich, zusätzliche Einkommen zu schaffen. Warum? – Weil die Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Energieversorgungsunternehmen Widerstand leisten gegen neue Konkurrenten in diesem Bereich.

Meine Damen und Herren! Es ist auch so, daß mit der Einführung der Elektrizitätsabgabe durch das Strukturanpassungsgesetz erneuerbare Energieträger nicht ausgenommen worden sind, obwohl das in ganz Europa so gehandhabt wird. Das ist in Österreich nicht gemacht worden.


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