Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 182

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seitens des EU-Parlaments haben, was den Exekutivausschuß betrifft. Wir haben keine Kontrolle durch den Europäischen Gerichtshof und wir haben keine direkte Kontrolle seitens der nationalen Parlamente, etwa des österreichischen Parlaments. Und das in einer Situation, in der es eine unmittelbare Verbindlichkeit von Entscheidungen des Exekutivausschusses für die Bürger der jeweiligen Staaten gibt. Es hat zwar in diesem Sinn noch keine ausführlichen Beschlüsse gegeben, aber das steht dem Exekutivausschuß zu und ist realisierbar.

Ich möchte Ihnen ganz kurz eine sehr interessante Passage eines Berichts des Europaparlaments vortragen, nämlich des Berichts des Ausschusses für Grundfreiheiten des Europaparlaments. Dieser appelliert im Punkt 31 folgendermaßen an die nationalen Parlamente: Er – der Ausschuß des Europäischen Parlaments – fordert die Parlamente der Mitgliedsstaaten auf, die Bedenken des Europäischen Parlaments im Hinblick auf das Durchführungsübereinkommen zum Schengener Übereinkommen in Betracht zu ziehen und unter anderem von ihren Regierungen die erforderlichen Garantien für eine demokratischen Kontrolle der Ausführung des Durchführungsübereinkommens zum Schengener Übereinkommen, insbesondere der Tätigkeiten des Exekutivausschusses, zu verwirklichen.

Diese demokratische Kontrolle selbst wird seitens des zuständigen Ausschusses des Europaparlaments urgiert – Kollege König kennt die Materie wahrscheinlich sehr detailliert. Die Frage ist jetzt: Welche konkreten Informationsmöglichkeiten stehen dem österreichischen Parlament diesbezüglich zu? Bis zum heutigen Tag – und das muß man leider Gottes auch sehr kritisch in Richtung des Innenministers sagen – hat es eine derartige Informationstätigkeit nicht gegeben. Ich denke, daß dieses österreichische Parlament, zumindest der zuständige Innenausschuß, sehr wohl das Recht hat, über die Tagesordnung des Exekutivausschusses, über die wesentlichen Entscheidungen, Meinungsbildungen et cetera vollinhaltlich Bescheid zu wissen. (Beifall bei den Grünen.)

Ich habe diesbezüglich an den Innenminister eine Anfrage gerichtet, und er meinte in der Beantwortung Ende September dieses Jahres: Ich nehme daher in Aussicht, ab dem Zeitpunkt des Inkraftsetzungsbeschlusses die Unterrichtung gegenüber dem Parlament bezüglich der Beschlüsse des Exekutivausschusses tatsächlich durchzuführen. In welcher Form eine Einbindung des Nationalrates in weiterer Folge vorgesehen wird, liegt allerdings im Entscheidungsbereich des Nationalrates, dessen Meinungsbildung ich nicht vorgreifen will. – Das halte ich für eine Antwort, die in Ordnung ist.

Das bedeutet – sowohl von seiten des Europaparlaments als auch des Innenministers –, daß der Ball jetzt dem Hohen Haus zugespielt ist, um zu klären, welche konkrete Einbindung, welche Notwendigkeiten, welche Informationsrechte der Nationalrat Österreichs in diesem Zusammenhang besitzt.

Ich möchte deshalb einen Entschließungsantrag einbringen, der diese Frage genau definiert. Ich weiß schon, daß es ein optimistisches Unterfangen ist, zu glauben, daß ein Antrag der Grünen ausgerechnet um 21.45 Uhr noch angenommen wird. Es ist dies schon am Vormittag und am Nachmittag schwierig genug, aber ich möchte ihn trotzdem einbringen. Ich denke, daß zumindest eine Meinungsbildung in diese Richtung einsetzen sollte. Vielleicht stimmt auch die ÖVP, vielleicht auch die freiheitliche Fraktion zu, daß eine Informationsnotwendigkeit besteht.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Anschober, Freunde und Freundinnen betreffend Kontrolle des Nationalrates im Zuge der Durchführung des Schengener Vertragswerkes

Der Nationalrat möge beschließen:

1. Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, bis spätestens 1.3.1997 eine Regierungsvorlage zur Novellierung der Art. 23d und e B-VG vorzulegen, sodaß sichergestellt ist, daß alle Vorhaben im Rahmen des Schengener Überein


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