Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 214

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Es gibt eine Studie über Konflikte seit dem Jahre 1940, in der festgestellt wird, daß sich anhand der verfügbaren Materialien über den Nutzen von Anti-Personen-Minen die Behauptung, daß diese unverzichtbare Waffen von hohem militärischen Wert seien, nicht belegen lasse, hingegen könne ihre Wirkung zu unterschiedsloser Terrorisierung bei Gebrauch durch irreguläre Streitkräfte hoch sein.

Ich habe nicht die Zeit, auf weitere militärische Argumente einzugehen, sondern ich möchte nur die auch von Ihnen immer wieder als seriöse Zeitung zitierte "Frankfurter Allgemeine Zeitung" zitieren, die zu diesem Thema folgendes schreibt: ... tritt dafür ein: ein völliges Verbot. Das sei nicht nur aus humanitären Gründen notwendig, sondern auch unter militärischen Gesichtspunkten zu verantworten, schrieb ein Mann, dem man wohl kaum pazifistische Gefühlsduselei zuschreiben kann, nämlich der "Golfkrieg"-Sieger General Schwarzkopf. – Zitatende.

Dieser Antrag und dieses Gesetz sind aber auch parlamentshistorisch bedeutsam, denn es ist ein Gesetz von Abgeordneten, die weder Sprecher, Ausschußvorsitzende oder sonst etwas waren, sondern nur aus ihrem Engagement heraus das seit 1994 – also von "husch-pfusch" kann keine Rede sein – einbringen, diskutieren, weiterentwickeln. Es ist keine Schande, dazuzulernen, und es ist keine Schande, Gesetzentwürfe zu verbessern, daher diese Abänderungsanträge.

Heute ist es uns gelungen, diesen Abgeordnetenentwurf zum Gesetz zu machen. Mein Dank gilt allen Nicht-Regierungs-Organisationen, die in unermüdlicher Kampagne und Aufklärung tätig waren: das Komitee vom Roten Kreuz, die Österreichische Kampagne gegen Anti-Personen-Minen, die "Kinderfreunde" und viele andere.

Mit diesem Gesetz des Totalverbots der Anti-Personen-Minen haben wir in Österreich unser Haus in Ordnung gebracht und können nun mit gutem Gewissen aktiv sein für ein internationales Totalverbot dieser schädlichen und gefährlichen Waffen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie beim Liberalen Forum.)

0.03

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesen Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Jung vor. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten.

0.04

Abgeordneter Wolfgang Jung (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Berichte und Bilder über Minenopfer in der Dritten Welt und in Bosnien haben zu einer sehr stark emotionalisierten Debatte über das Verbot von Anti-Personen-Minen geführt. Wenn es aber jetzt so dargestellt wird, als ob wir in Österreich rückschrittlich wären oder sonst irgend etwas, so muß gesagt werden: Eine derartige Lösung, wie wir sie heute beschließen sollen, gibt es auf der ganzen Welt nirgends. Wir sind also hier höchstens ... (Zwischenruf der Abg. Fuchs.) Ja, weil bei uns die Notwendigkeit dazu anscheinend besonders geboten erscheint, weil bei uns besonders viele terroristische Gruppen Anti-Personen-Minen verlegen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Aber wie immer, meine Damen und Herren, wenn Gefühle im Vordergrund stehen bei solchen Argumentationen oder Hilfsargumentationen, dann droht die Vernunft auf der Strecke zu bleiben (Beifall bei den Freiheitlichen) , und nicht nur die Vernunft, sondern auch die Wahrheit, besonders dann, wenn diese – was ich durchaus zugebe – unangenehm oder häßlich ist. Diese Wahrheit ist häßlich – das bestreite ich nicht –, aber wir haben sie logisch und vernünftig zu beurteilen. Verdrängen löst keine Probleme.

Daher zu den Fakten:

Erstens: Anti-Personen-Minen sind Kampfmittel, die völkerrechtlich völlig zulässig sind. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Haben Sie etwas gegen das Völkerrecht? Sie sind doch sonst immer sehr dafür!


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite