Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 235

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8. die Rechte gemäß Grundsatzgesetz über die Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie besonderer Felddienstbarkeiten sind zu gewährleisten."

Damit sind diese Rechte abgesichert worden, auch und vor allem im Interesse des Bundeslandes Salzburg, wo noch ein alter Streit wegen des Verfassungsgesetzes vom 1. Oktober betreffend den Übergang zur bundesstaatlichen Verfassung vorhanden ist. § 11 lautet:

"Alles übrige staatliche Vermögen ist Vermögen des Bundes. Die endgültige Auseinandersetzung über das staatliche Vermögen wird im Verfassungsgesetz des Bundes über die finanzielle Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern geregelt."

Das heißt, es ist immer noch eine vorläufige Regelung, aber auch da haben wir durch den Ausschußbericht eine neutrale Stellungnahme gefunden, sodaß weder der Bund noch das Land Salzburg in den bisherigen Rechten geschmälert werden.

Es ist sozusagen nur ein Buchstabe durch einen Abänderungsantrag, den ich noch vorbringe, einzufügen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Georg Schwarzenberger, Heinz Gradwohl und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend Bundesforstegesetz 1996 und weiterer Gesetze in 428 der Beilagen in der Fassung des Berichtes des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft 506 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Artikel I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

1. In der Verfassungsbestimmung des § 1 Abs. 1 erster Satz wird nach der Wortfolge "Bundesgesetzes über die Errichtung der landwirtschaftlichen Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft m.b.H." der Ausdruck "BGBl. Nr. ....," eingefügt.

In § 2 Abs.  4 wird der Ausdruck "Abs. 1" ersetzt durch "Abs. 6".

*****

Insgesamt konnte mit den Abänderungsanträgen sowohl den Interessen der Einforstungsberechtigten als auch jenen der Länder Rechnung getragen werden, und wir können diesem Bundesforstebetriebsgesetz die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

1.25

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der eben verlesene Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte, Herr Abgeordneter. 5 Minuten Restredezeit.

1.25

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich schließe mich der Beurteilung des Erstredners an, daß die Geschäftsordnung im Landwirtschaftsausschuß sehr arg strapaziert worden ist, und zwar einfach deshalb, Herr Abgeordneter Schwarzenberger, weil Umsetzungsversäumnisse, die von seiten der Koalition zu verantworten sind, irgendwie repariert werden mußten.

Und daß Sie ein einziges Wort hernehmen, um einen inhaltlichen Zusammenhang – der nach der Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Schwarzenberger, wie Sie wissen, die Voraussetzung für einen solchen §-27-Antrag gewesen wäre – herzustellen, nämlich den Schutz der


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