Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 98

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Das habe ich nicht getan! (Abg. Dr. Haider: Er nimmt vorweg, daß Sie Bundeskanzler werden!) Ich habe schon ein bißchen – Herr Abgeordneter Dr. Haider meint es gerade – gemerkt, daß es zwischen meiner Aufgabe als Bundesminister für Finanzen und meiner allfällig zukünftigen Aufgabe doch manchmal Vermengungen gibt. (Abg. Dr. Krüger: Allfällig?) Ich bin vom Bundespräsidenten noch nicht angelobt worden, und, wie ich schon gesagt habe, die österreichische Bundesverfassung kennt nur einen Bundeskanzler. (Abg. Dr. Krüger: Haben Sie Zweifel?)

Auf der anderen Seite freut es mich, daß Sie mich anscheinend als Finanzminister nicht missen mögen (Abg. Scheibner: Aber nur anscheinend!) und mich so oft noch ins Parlament als Finanzminister holen. Das freut mich schon! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Haider: Das ist die unterschiedliche Behandlung zu Vranitzky!)

Noch einmal zum Ablauf, wie im Rahmen der Regionalprogramme der EU-Strukturfonds – im wesentlichen EFRE, der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, ESF, der Europäische Sozialfonds, EAGFL, der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft – die Abwicklung und die Ausgangslage ist. Für jeden dieser Fonds gibt es in Österreich ein fondskorrespondierendes Ressort. Dieses fondskorrespondierende Ressort ist Ansprechpartner für die Kommission und für die Koordination der gesamten Programmabwicklung verantwortlich, auch für die Überwachung der Programmumsetzung selbst.

Das Bundeskanzleramt ist das fondskorrespondierende Ressort für den Fonds der regionalen Entwicklung. Es ist demnach zuständig für die Beantwortung von Fragen, die Sie im Zusammenhang mit dem Ziel-1-Programm – beispielsweise im Burgenland – gestellt haben, und es verfügt auch über die Daten betreffend Mittelausschöpfung und über den finanziellen Stand der Programmumsetzung.

Von dieser Koordinationsfunktion der fondskorrespondierenden Ressorts zu unterscheiden ist die Funktion der Kofinanzierung von EU-Programmen, von dem, was aus nationalen Haushaltsmitteln tatsächlich geschieht. Dafür ist in Österreich das auf der jeweiligen Bundesebene zuständige Ressort verantwortlich, auch für die Verwendung der von der Europäischen Union kommenden Mittel.

Das Bundesministerium für Finanzen ist kein kofinanzierendes Ressort, sondern lediglich, wenn Sie so wollen, die Buchhaltung, die kontoführende Stelle, bei der die Ressorts in eigener Verantwortung die Mittel abrufen. Wir haben deshalb auf das Tempo der Progammumsetzung keinerlei Einfluß.

Ich bitte, sehr geehrter Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer, zur Kenntnis zu nehmen, daß meine Erstanfragebeantwortung vom Dezember 1996 tatsächlich den Gegebenheiten entspricht. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.19

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich mache aufmerksam, daß die folgenden Ausführungen eine Rededauer von höchstens 5 Minuten haben dürfen.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte, Herr Abgeordneter.

15.19

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Die Aufregung um die EFRE-Mittel, um die Strukturfondsmittel, die Investitionsförderung für den Zeitraum von 1995 bis 1999, sind, Herr Abgeordneter Schweitzer, für mich nicht ganz nachvollziehbar. Wenn Sie sich die Projekte im Burgenland anschauen, dann werden Sie sehen, daß es vorwiegend große Projekte sind, wo es auch entsprechende Zeiträume zwischen Genehmigung und Fertigstellung gibt, denn für den Ablauf und die Planung ist natürlich ein großer Zeitaufwand erforderlich. Daß bei der Auszahlung die entsprechende Form und auch die entsprechenden Schritte einzuhalten sind, ist wohl verständlich.


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