Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 164

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Es müssen auch die Mehrkosten, die dadurch entstehen, getragen werden. Wenn es zu einem Bundestierschutzgesetz kommt, sollte durch Abänderungsanträge erreicht werden, daß von jenen Ministerien die Mehrkosten bezahlt werden, welche den Bauern, die sich dem europäischen Wettbewerb stellen müssen, übertriebene Auflagen aufoktroyieren.

Es soll auch in Zukunft in Österreich Bauern geben, die in der Lage sind, Tiere zu halten. Unsere Bauern sind wesentlich besser in bezug auf den Tierschutz als andere europäische Bauern. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir brauchen daher eine Gesetzgebung mit Augenmaß, um nicht gegenteilige Effekte zu erreichen, Effekte, die aus Tierschutzgründen keineswegs erwünscht sind! (Beifall bei der ÖVP.)

20.10

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Salzl. – Bitte. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten.

20.10

Abgeordneter Dr. Stefan Salzl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute die erste Lesung einer Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle, mit der die Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Angelegenheiten des Tierschutzes geändert werden soll.

Diese Verfassungsänderung betrifft Artikel 11. Ich nehme an, daß damit die bereits eingebrachte Verfassungsgesetzesänderung betreffend Artikel 12, die schon im Unterausschuß behandelt wird und die lediglich eine Rahmengesetzgebung bewirkt hätte, obsolet geworden ist. Wir hätten dann nämlich zusätzlich zu diesem Rahmengesetz weiterhin die neun Landestierschutzgesetze mit unterschiedlichen Regelungen.

Den ebenfalls eingebrachten Gesetzentwurf eines Bundestierschutzgesetzes sehe ich lediglich als Diskussionsgrundlage, wobei ich nach Zuweisung an den Unterausschuß, in dem auch das Tierschutzvolksbegehren diskutiert wird, mit Sicherheit noch einige Gedanken einbringen werde, da noch einiges geändert und verbessert werden muß.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir einige grundsätzliche Bemerkungen über den Tierschutz, der sowohl den Bereich der Haus- und Lieblingstiere als auch den Bereich der Nutztierhaltung, also eine Vielzahl von tierschutzrelevanten Bereichen betrifft. Gerade diese Problematik der Aufteilung auf verschiedene Bereiche macht eine umfangreiche und umfassende Regelung so schwierig. Es kommt dadurch in unserer Gesellschaft immer wieder zu Ausreden und Ausflüchten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Gesellschaft und somit wir alle erheben den Anspruch, hoch zivilisiert zu sein und über eine enorme Kulturgröße zu verfügen. Unsere alltägliche Praxis im Umgang mit Tieren, also mit unseren nichtmenschlichen Mitgeschöpfen, steht oftmals im krassen Widerspruch dazu. Wenn Tierschutz wirklich ein Maßstab für die Moral und für die Kultur eines Volkes ist, haben wir also auf diesem Gebiet raschest Handlungsbedarf! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Denn Probleme und Mißstände beim Tiertransport, wie sie vor kurzem in schauerlichen Bildern gezeigt wurden, sowie Probleme und Mißstände bei der industriellen Tierhaltung, wie etwa bei der profitorientierten Fleischproduktion, müssen raschest gelöst und abgestellt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch Versäumnisse im Artenschutz sind nicht mehr länger tolerierbar. Unser Zuwarten, unser Zusehen und unser Dulden dieser Zustände ist in keiner Weise mehr zu rechtfertigen. Dabei ist in den letzten Jahren noch ein weiteres gravierendes Problem dazugekommen, nämlich die gentechnische Veränderung von Tieren sowohl zum Zwecke der Forschung als auch zur Produktionssteigerung und zur Gewinnmaximierung – und dies auf Kosten der gequälten Tiere. In dieser Hinsicht muß rasch etwas geschehen! Wir


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