Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 89

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d) Saisonniers sind nur kranken- und unfallversichert; es müssen daher keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Pensionsversicherung sowie zum Familienlastenausgleichsfonds bezahlt werden. Der dadurch entstehende Kostenvorteil für den Dienstgeber muß zur Gänze an den Saisonnier weitergegeben werden.

e) Nominierungsmöglichkeit der einzelnen beschäftigten Personen mit Beginn ihrer Tätigkeit (auch Austausch während der Saison) für den Bereich der Erntehelfer in der Landwirtschaft.

2. Die Ausländerbeschäftigung soll (mit Ausnahme der Saisonniers) bis zum Erreichen der Vollbeschäftigung (3 Prozent Arbeitslosenquote) durch folgende Maßnahmen deutlich reduziert werden:

a) Absenkung der Bundeshöchstzahl auf 6 Prozent (auch in Anbetracht der mit EU-Bürgern gleichzustellenden türkischen Staatsangehörigen);

b) sofortiger Bewilligungsstopp für die Zulassung neuer türkischer Arbeitnehmer auf den inländischen Arbeitsmarkt, soweit dies nach dem die Assoziation mit der Türkei betreffenden Ratsbeschluss der EU möglich ist, und

c) keine weiteren Bewilligungen nach dem Aufenthaltsgesetz für die Jahre 1997 und 1998 mit Ausnahme von Härtefällen im Familienbereich und Schlüsselkräften in der Wirtschaft.

3. Die illegale Ausländerbeschäftigung soll durch eine Ausweispflicht für ausländische Arbeitnehmer auf dem Arbeitsplatz, wobei aus diesem Ausweis die Arbeitsgenehmigung und die Anmeldung zur Krankenversicherung hervorzugehen hat, wirksam verhindert werden."

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Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, daß es durchaus sinnvoll ist, dieses Paket zu diskutieren. Es stellt meiner Meinung nach im Hinblick auf die derzeitige Beschäftigungssituation, aber auch im Hinblick auf die Möglichkeiten und den Wunsch mancher ausländischer Arbeitskräfte, wieder in ihre Heimat zurückzukehren und dort eine Infrastruktur, sprich: einen Mittelstand, aufzubauen, eine überlegenswerte Hilfe zur Strukturverbesserung in unseren Nachbarländern dar.

Ich darf Sie bitten, diese unsere Entschließungsanträge mit in Diskussion zu ziehen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.44

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die eben verlesenen Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Hostasch. – Bitte, Frau Bundesminister.

17.44

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es ist heute schon wiederholt gesagt worden, daß Beschäftigungspolitik nicht losgelöst von anderen Politikbereichen gesehen werden kann, daß auch die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit eines Bündels von Maßnahmen bedarf und es nicht nur punktuelle Maßnahmen sein dürfen. Es ist daher wichtig, daß sich alle Politikbereiche, für die wir die Verantwortung tragen, in den Dienst der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und der Sicherung von Arbeitsplätzen stellen.

Die aktive Arbeitsmarktpolitik, die Arbeitsmarktpolitik als solche kann diese Politikstrategie ergänzen, aber sie kann natürlich nicht in jenem Ausmaß Arbeitsplätze schaffen, Dauerarbeitsplätze schaffen, wie der Arbeitsmarkt es erfordern würde und wie es sich Arbeitsuchende und wir uns gemeinsam mit ihnen wünschen würden.


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