Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 153

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Das ist auch zynisch, Herr Minister, denn Sie und ich, wir beide, und alle hier wissen, daß die Steuerlast, die diese Person trägt, in Österreich anfällt. Die Person, die hier in Österreich arbeitet, finanziert das österreichische Sozial- und Steuersystem. Die Person, die hier in Österreich arbeitet, trägt ihre Lasten für die Gesellschaft hier. Sie hat daher auch hier ein Anrecht auf entsprechende Förderung.

Nicht die Türkei ist zuständig, um für die Kinder dieser Menschen zu sorgen. Wir wissen natürlich, das ist das Heimatland, aber sie dürfen ja nicht nach Österreich nachreisen. Das wird ihnen ja verwehrt!

Deshalb sagen Sie ja bei der Familienförderung, die halten sich dauernd im Ausland auf. Es wird nicht dazugesagt, daß ihnen dieses Recht auf Familienzuzug verweigert wird, daß dieser dauernde Aufenthalt für viele dieser Kinder eigentlich nur deshalb ein dauernder ist, weil ihnen der Nachzug verweigert wird.

Aber es ist zynisch zu sagen, die Türkei soll für diese Kinder sorgen, während die Personen, die hier arbeiten, steuerpflichtig sind, hier das österreichische Sozial- und Steuersystem finanzieren, vom österreichischen Staat keine entsprechende Abgeltung erhalten. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Aber sie nehmen ja auch die Einrichtungen in Anspruch!)

Welche Einrichtungen nehmen sie in Anspruch, Frau Abgeordnete Partik-Pablé? Sie können nicht die Einrichtung der Familienbeihilfe in Anspruch nehmen – das haben Sie mit beschlossen –, sie können nicht den Kinderabsetzbetrag in Anspruch nehmen, sie können nicht die Notstandshilfe in Anspruch nehmen, obwohl sie hier genauso Steuern zahlen wie jeder andere Mensch. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Die Krankenhäuser, die Ärzte, die Straßen, die infrastrukturellen Maßnahmen!)

Sie und ich, wir wissen genau, was diese Untersuchung vom Wirtschaftsforschungsinstitut belegt. Und das ist ein praktisches Beispiel, wie demagogisch auch Ihre Politik in dieser Frage ist. Das ist ein praktisches Beispiel, daß diesen Personen alle Rechte verwehrt werden sollen, obwohl sie ihnen durch das Gesetz zustehen.

Darauf wollen wir hinweisen, und daher, Herr Minister, wollen wir eine klare Antwort von Ihrer Seite, weil diese Antwort inakzeptabel, zynisch und unbefriedigend ist. Das verstößt gegen österreichische Gesetze. (Beifall bei den Grünen.)

17.57

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet hat sich nun Herr Bundesminister Edlinger. – Bitte, Herr Minister.

17.57

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich feststellen, daß Ausländer, die mit ihren Familien in Österreich leben und in Österreich arbeiten, im Hinblick auf Familienbeihilfe, Kinderabsetzbeträge und sonstige steuerliche Begünstigungen selbstverständlich den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind.

Außerdem möchte ich anmerken, daß grundsätzlich für in Österreich beschäftigte Ausländer, deren Kinder nicht in Österreich leben und mit deren Heimatstaaten kein Abkommen besteht, keine derartigen Zahlungen geleistet werden. – Dies nur, um diese beiden Dinge einmal in den Raum zu stellen.

Per 30. September 1996 wurden die bestehenden Abkommen mit Jugoslawien, Mazedonien und Bosnien gekündigt, per 31. Dezember 1996 die Abkommen mit Slowenien, Tunesien, Kroatien und der Türkei. Durch die Kündigungen der Abkommen werden sohin die in Österreich beschäftigten Personen dieser Länder natürlich gleich behandelt wie alle anderen Ausländer aus Staaten, mit denen es nie solche Abkommen gegeben hat.


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