Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 117

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Sowohl der Abänderungsantrag als auch die Ausschußfeststellung tragen dem föderalen Aufbau unserer Republik Rechnung und ermöglichen eine effiziente und sparsame Vollziehung dieses Gesetzes.

Als Bürgermeister, also als Baubehörde erster Instanz, bin ich froh, daß das Gesetz heute hier in dieser Form beschlossen wird, denn darin wird erstmals vom Bund anerkannt, daß auch Länder, also nachgeordnete Gebietskörperschaften, Zertifizierungen vornehmen können. Im Bundesbereich wird keine eigene Behörde dafür installiert werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Fraktion wird daher dem vorliegenden Bauproduktegesetz gerne zustimmen. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP.)

16.45

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Marizzi. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

16.45

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Ellmauer hat versucht, deutlich zu machen, daß das Gesetz auf den ersten Blick rein technisch ist. In Wirklichkeit stellt es eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für unsere Bauwirtschaft dar. Ich glaube, man kann dafür die Überschrift wählen: Gleiche Chancen mit gleichen Normen, wie die Bauprodukte in Verkehr gebracht werden sollen.

Meine Damen und Herren! Wir setzen im Grunde genommen heute nichts anderes um als die Bauprodukte-Richtlinie der EU, und wir regeln das künftige Inverkehrbringen von Bauprodukten. Die wesentlichen Anforderungen sind Festigkeit, Standsicherheit, Brandschutz, Umweltschutz, Sicherheit, Energieeinsparung und Wärmedämmung.

Meine Damen und Herren! Wir haben gegenüber den Deutschen bis jetzt einen Wettbewerbsnachteil, weil die Deutschen eine Bauregel-Liste hatten und haben. Diese wird vom Institut für Bautechnik herausgegeben und im "Deutschen Bundesanzeiger" veröffentlicht. Was heißt das? – Ich möchte Ihnen ein Beispiel dafür nennen.

Wir haben in Österreich gute Fensterhersteller. Es können aber nicht alle in die Bundesrepublik Deutschland liefern, weil sie in diesem sogenannten Bundesanzeiger nicht aufscheinen. Andererseits können die Deutschen nach Österreich sehr wohl liefern, weil wir noch keine gültige Norm haben. Das heißt, dieses Gesetz verbessert eindeutig die Wettbewerbschancen unserer Industrie.

Weil wir von Chancengleichheit sprechen, möchte ich auch ein Beispiel betreffend Importe aus Osteuropa nennen. Einige österreichische Hersteller haben ihre Produktionen nach Osteuropa ausgelagert. Nun kommt es oft dazu, daß diese einen Teil ihrer billigen, oft minderwertigen Produkte nach Österreich importieren. Die in Österreich verbliebenen Hersteller haben insofern einen Nachteil, als das bis jetzt nicht geregelt war, und daher bin ich froh, daß wir heute hier diese zwar technische, aber zur Verbesserung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen wichtige Regelung beschließen. Ich glaube, daß das eine Chance für unsere Bauwirtschaft ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.48

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten.

16.48

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Bauproduktegesetz ist ein Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Bauprodukten sowie den freien Warenverkehr mit diesen. Es geht dabei um die Umsetzung einer Richtlinie des Rates, die zum einen die Brauchbarkeit und zum anderen die Konformität von Bauprodukten zum Inhalt hat, wobei die Brauchbarkeit damit definiert wird, daß ein Produkt einer bestimmten technischen Spezifikation, das heißt, einer


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