Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 29

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betreffend chaotische Zustände in der Elektrizitätswirtschaft am Beispiel Lambach dringlich zu behandeln.

Da beide Verlangen darauf gerichtet sind, die dringliche Behandlung zum frühestmöglichen Zeitpunkt durchzuführen, mache ich von dem Recht gemäß § 93 Abs. 4 der Geschäftsordnung Gebrauch, mit der Behandlung der dringlichen Anfragen um 16 Uhr zu beginnen.

Die dringlichen Anfragen werden in der Reihenfolge, in der ich sie aufgezählt habe, das heißt unter Berücksichtigung der Fraktionsstärke, aufgerufen werden.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2 sowie 5 und 6 der heutigen Tagesordnung jeweils zusammenzufassen. Werden dagegen Einwendungen erhoben? – Das ist nicht der Fall. Dann werden wir so vorgehen.

Redezeitbeschränkungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten zur heutigen Tagesordnung wie folgt erzielt: Es soll für die gemeinsame Debatte zu den Punkten 1 und 2 sowie für die Debatte zu Punkt 4 eine Redezeit von zehn Minuten pro Redner festgelegt werden, wobei je einem Redner jeder Fraktion eine Redezeit von 20 Minuten zukommt.

Die Debatte zu Punkt 3 soll auf zwei Wiener Stunden beschränkt werden, sodaß sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 30, ÖVP 28, Freiheitliche 26, Liberales Forum 18 und Grüne 18 Minuten.

Weiters wurde vorgeschlagen, daß in der gemeinsamen Debatte zu den Punkten 5 und 6 maximal drei Redner pro Fraktion mit einer Redezeit von je zehn Minuten zu Wort gelangen, wobei wiederum einem Redner jeder Fraktion eine Redezeit von 20 Minuten zukommt

Für die Debatte zum Tagesordnungspunkt 7 sind maximal zwei Redner pro Fraktion vereinbart, wobei die Redezeit für einen Redner zehn Minuten und für den anderen fünf Minuten betragen soll.

Zu Punkt 8 sollen maximal zwei Redner pro Fraktion zu Wort kommen, wobei einem Redner eine Redezeit von 15 Minuten und dem anderen eine Redezeit von 10 Minuten zukommt.

Sie haben diese Vorschläge gehört, gibt es dagegen Einwendungen? – Das ist nicht der Fall, dann ist das in dieser Form einhellig genehmigt und beschlossen.

1. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (9 der Beilagen): Protokoll Nr. 1 zum Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (41 der Beilagen)

2. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (10 der Beilagen): Protokoll Nr. 2 zum Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (42 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit gelangen wir zu den Punkten 1 und 2 der heutigen Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Es sind dies Berichte des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (9 der Beilagen): Protokoll Nr. 1 zum Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmensch


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