Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 46

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Berichterstatter Josef Schrefel: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich berichte über die Regierungsvorlage (3 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und die Urheberrechtsgesetz-Novelle 1980 geändert werden.

Der Justizausschuß hat diese Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 6. Februar 1996 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Abänderungsanträge der Abgeordneten Dr. Walter Schwimmer und Dr. Willi Fuhrmann sowie der Abgeordneten Dr. Walter Schwimmer, Dr. Michael Krüger, Mag. Dr. Heide Schmidt und Mag. Terezija Stoisits mit wechselnden Mehrheiten angenommen.

Weiters möchte ich über eine Druckfehlerberichtigung berichten:

Im Art. 3 Abs. 2 des dem Ausschußbericht beigedruckten Gesetzentwurfes liegt ein Druckfehler vor. Die Zitierung: "Artikel I Ziffer 16, 22 und 24" hat richtig zu lauten: "Art. I Ziffer 16, 21 und 24".

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuß den Antrag, der Nationalrat wolle dem dem Ausschußbericht angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Ich bitte, Herr Präsident, für den Fall, daß Wortmeldungen vorliegen, die Debatte fortzusetzen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke dem Herrn Berichterstatter.

Für die Debatte wurden folgende fraktionelle Gesamtredezeiten festgelegt: SPÖ 30 Minuten, ÖVP 28 Minuten, Freiheitliche 26 Minuten, Liberale und Grüne je 18 Minuten.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. Er hat das Wort.

12.41

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich habe bereits im Ausschuß deponiert, daß es für die Erfüllung von Hausaufgaben nie zu spät ist. In diesem Sinn haben wir Freiheitliche es grundsätzlich begrüßt, daß die Urheberrechtsgesetz-Novelle endlich im Ausschuß beraten und dem Plenum zur Abstimmung weitergeleitet wurde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sage das von der Erfüllung der Hausaufgaben deshalb, weil hier ein erheblicher Verzug in der Gesetzeswerdung eingetreten ist. Ich erinnere daran, daß bereits in der Regierungserklärung der XVIII. Legislaturperiode Einvernehmen darüber bestand, daß das Urheberrecht zeitgemäß anzupassen ist.

Nun sollte 1994, gegen Ende der damaligen Legislaturperiode, die Urheberrechtsgesetz-Novelle endlich im Ausschuß verabschiedet und dem Nationalrat zur Abstimmung zugeleitet werden.

Es fand allerdings damals eine Blockade statt, eine Blockade deshalb, weil sich die verschiedenen Interessenvertreter, aber auch der ORF als Produzent, mit den Filmschaffenden nicht über die Aufteilung der Vergütungsansprüche einigen konnten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf daran erinnern, daß das Urheberrechtsgesetz bei den Filmwerken eine Rechtsvermutung vorsieht, die darin besteht, daß, ungeachtet der urheberrechtlichen Herstellung, alle Verwertungsrechte dem Produzenten zukommen.

Daher war es schon seit sehr langer Zeit ein berechtigtes Anliegen der Filmschaffenden, daß in Ansehung der Vergütungsansprüche nach der Leerkassettenvergütung und dem Kabelfernsehen eine Änderung zugunsten der Filmschaffenden Platz greift. Wir nehmen es mit Befriedigung zur Kenntnis, daß es hier endlich zu einer Änderung gekommen ist.


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