Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 183

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"Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durch weitere Maßnahmen gegen die Fahruntüchtigkeit aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum".

In den Ausführungen unter dem Titel "Auswirkungen von Promillegrenzen auf die Verkehrssicherheit" hat der Referent Universitätsprofessor Dr. Peter Sefrin von der Universität Würzburg – Ihr Experte – zum Beispiel zu den Auswirkungen auf die Sinnesleistungen gesagt: "Alkoholbedingte Beeinträchtigungen treten schon unterhalb von 0,8 Promille auf. Eine Beeinträchtigung des Gleichgewichtssinns und der Koordination läßt sich ab einer ..." (Abg. Dkfm. Holger Bauer: Herr Präsident, was berichtigt er?)

Herr Abgeordneter Bauer, wären Sie die ganze Zeit im Saal gewesen und hätten Sie zugehört, wüßten Sie das! (Abg. Dkfm. Holger Bauer: Ich war die ganze Zeit herinnen!) Wenn Sie es nicht wissen, dann nehme ich an, daß Sie mit der Problematik nicht vertraut sind. Lassen Sie mich fortfahren!

"... BAK von 0,3 Promille bis 0,5 Promille feststellen. Aufmerksamkeit, Konzentrationsfähigkeit und Wahrnehmung werden gleichfalls ab 0,3 bis 0,5 Promille beeinträchtigt." Und er zieht sein Resümee dahin gehend, daß er sagt: "Ab 0,3 Promille ist die potentielle Gefährdung so hoch, daß aufgrund der medizinischen Beurteilung eine Teilnahme am Straßenverkehr vermieden werden müßte."

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Herr Kollege Barmüller! Ich glaube, es ist nun zur Genüge bewiesen, daß es doch wissenschaftliche Ergebnisse gibt.

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (fortsetzend): Darf ich meinen letzten Satz ausführen, Herr Präsident? – "Unter Berücksichtigung aller wissenschaftlichen Parameter kann ab 0,5 Promille von Leistungsausfällen als sicher ausgegangen werden." – Das sind die von Ihnen geleugneten wissenschaftlichen Fakten! – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum, bei der SPÖ sowie bei den Grünen.)

20.20

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dietachmayr. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

20.20

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist schon sehr eigenartig: Wenn man einigen Vorrednern zugehört hat, konnte man feststellen, daß hier plötzlich neue Schuldige gesucht werden. Da ist plötzlich das Kuratorium für Verkehrssicherheit schuld, da werden manche Aussagen von Medizinern angezweifelt.

Meine Damen und Herren! Es sind schon so viele Argumente angeführt worden. Tatsache ist: Alle 10 Minuten wird in Österreich ein Mensch im Straßenverkehr verletzt. Alle 8,6 Stunden findet ein Verkehrsteilnehmer den Tod. 1996 starben 1 027 Menschen auf Österreichs Straßen. Über 49 000 hatten etwas mehr Glück: Sie kamen "lediglich" – unter Anführungszeichen – mit Verletzungen davon.

Faktum ist, daß mit 0,8 Promille Alkohol im Blut das Unfallrisiko viermal so hoch ist wie bei Nichtalkoholisierten. Faktum ist, meine Damen und Herren, daß die 0,5-Promille-Grenze mindestens 30 Menschenleben pro Jahr retten würde. (Abg. Mag. Kukacka: Wer sagt das?) Faktum ist, daß 75 Prozent der Bevölkerung – Herr Abgeordneter Kukacka, auch für Sie gilt diese Umfrage – sich für die Herabsetzung der Promillegrenze auf 0,5 ausgesprochen haben. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Faktum ist, meine Damen und Herren, daß in sieben EU-Mitgliedstaaten eine 0,5-Promille-Grenze gilt, in Schweden sind es gar nur 0,2 Promille. Bereits 1988 hat die EU-Kommission eine Empfehlung für 0,5 Promille ausgesprochen. Und neueste Studien beweisen – sie sind schon einige Male hier erwähnt worden –: Ein gefährlicher Leistungsabfall tritt schon unter 0,8 Promille ein, ein extremes Steigen der Risikobereitschaft um rund 80 Prozent, die dreifache Fehlerquote


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