Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 88. Sitzung / Seite 28

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ternd ist. Es ist kein unmittelbarer verhältnismäßiger Nutzen vorhanden, der diesen Kosten gegenübersteht. Man wird doch als Unternehmervertreter – und ich hoffe, auch Sie als Arbeitnehmervertreter – noch einfordern dürfen, daß wir Regelungen beschließen, die eine vernünftige Relation zwischen Kosten und Nutzen aufweisen, und nicht, daß wir für nichts und wieder nichts Geld hinausschmeißen und im Gegenteil damit eine Scheinlegitimation schaffen und sagen: Für den Arbeitnehmerschutz ist ohnehin gesorgt.

Das wäre so ähnlich, als ob man sagte: Für die Behinderten ist ohnehin gesorgt, weil es dieses berühmte Einstellungsgesetz gibt. Darum brauchen wir uns nicht mehr zu kümmern. – Das ist der Fluch der Schutzgesetze, daß man daneben auch noch sozusagen legitimiert dieses Kapitel abhaken und sagen kann: Das ist staatlich geschützt. Es ist nicht mehr mein unternehmerisches Anliegen oder meine unternehmerische, ethische Verpflichtung, dafür zu sorgen, daß etwas weitergeht. Und das ist schlecht, meine Damen und Herren! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Frau Bundesministerin! Eines ist ja noch ein besonderes Schmankerl. Sie und die Kollegen von der ÖVP sagen: Es ist wirklich unser Anliegen, daß der öffentliche Dienst einbezogen wird. – Frau Bundesministerin! Wenigstens in diesem Haus würde ich Sie bitten: Ersparen Sie uns das!

Punkt eins: Sie hätten ihn einbeziehen können, Sie könnten ihn jeden Tag einbeziehen, weil Sie eine Mehrheit in diesem Haus haben. Aber Sie können es auf der anderen Seite nicht, weil Sie ein Sanierungspaket bräuchten. Sie bräuchten nämlich ein weiteres Budgetbegleit- oder -überschreitungsgesetz. Dieses Gesetz können Sie im öffentlichen Dienst niemals umsetzen, weil Sie die Kosten nicht tragen können, ohne daß das Maastricht-Kriterium-Defizit explodiert. Und das wissen Sie! (Beifall beim Liberalen Forum sowie des Abg. Dr. Van der Bellen. )

Meine Damen und Herren! Dieses Haus muß sich doch einmal eingestehen, daß Sie zweierlei Gesetze machen, nämlich die Gesetze für die anderen und die Gesetze, die man selbst vertreten muß. (Zwischenruf des Abg. Mag. Steindl. ) Ja, auch Sie, Herr Steindl, gehören dieser Koalition an. Das ist die eigentliche Ursache und auch ein Ärgernis für die Bevölkerung, weil diese das spürt.

Sie könnten diese Gesetze niemals umsetzen. Sie müssen froh sein, meine Damen und Herren, wenn Sie in einzelnen Bereichen Überstunden abschaffen können, die nicht geleistet werden. Das feiern Sie schon als Erfolg. Wie wollen Sie dann hier Vertrauensschutzleute in großer Zahl, Freigestellte und so weiter finanzieren? – Das ist der Grund dafür, warum Sie es nicht einführen.

Wenn Sie, Frau Bundesministerin, dann noch Praxisbeispiele heranziehen, dann muß ich sagen – Kollege Kopf, glaube ich, hat das schon gesagt –, das sind schlechte Beispiele. Die Fortschritte, die die österreichischen Unternehmer erzielt haben, sind trotz dieses schlechtesten aller Gesetze, nämlich des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, erzielt worden und nicht wegen dieses Gesetzes. Sie sind vorher erzielt worden, und sie sind deshalb erzielt worden, weil es unter anderem auch – Gott sei Dank nicht ausschließlich – ein unternehmerisches Anliegen ist, Arbeitsunfälle zu vermeiden, was ein ArbeitnehmerInnenschutzgesetz gewährleisten soll. (Beifall beim Liberalen Forum.)

12.18

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Aktuelle Stunde ist daher beendet.

Erklärung des Bundesministers für Inneres

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zu der eingangs der heutigen Sitzung erwähnten Erklärung des Herrn Bundesministers für Inneres zum aktuellen Stand der Ermittlungen zur Aufklärung der Bombenanschläge der letzten Jahre.

Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Kollege Stadler gemeldet. – Bitte.


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