Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 88. Sitzung / Seite 104

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Ich bringe Ihnen daher folgenden Antrag zur Kenntnis:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Kontrolle der Berufsausbildung

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, durch gesetzliche Maßnahmen sicherzustellen, daß die Kontrolle der Berufsausbildung (§ 19 des Berufsausbildungsgesetzes) in Zukunft durch eine von den Sozialpartnern paritätisch beschickte Kontrollbehörde (Lehrlingsstelle) ausgeübt wird."

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Meine Damen und Herren! Wir können über vieles reden, wir können über unterschiedliche Interessen reden, aber eines sollten wir nicht tun: ein Interesse – das ist in diesem Fall das Interesse der Unternehmen nach möglichst wenig Reglementierung – zum alleinig Bestimmenden und alleinig Seligmachenden zu erklären. Denn eines sei Ihnen schon gesagt: Dieses Gesetz heißt eigentlich Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz oder Gesetz zum Schutz der Kinder. Wenn dieser Terminus noch eine Berechtigung haben soll, dann müssen Sie sich erklären, dann müssen Sie deutlich sagen, daß es denkbar ist, daß die Kinder und Jugendlichen, wenn sie in der Gesundheits- und Krankenpflege beschäftigt werden, auch die Nacht über arbeiten können. In diesem Bereich macht Ihnen das überhaupt kein Problem, aber in anderen Branchen schon.

Meine Damen und Herren! Sie gehen den falschen Weg. Sie sollten auf diesem Weg, den Sie offensichtlich bereit sind zu gehen, zumindest einen Moment lang innehalten und sich überlegen, ob all das, was Sie hier machen, gut und richtig ist. (Beifall bei den Grünen.)

17.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Entschließungsantrag, der mir vorliegt, ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet Herr Abgeordneter Dietachmayr. – Bitte.

17.31

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meinen ersten Satz möchte ich Kollegen Peter widmen. Die vorliegende Novelle zu diesem Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz gibt nun auch jenen Betrieben die Möglichkeit, Lehrlinge einzustellen und auszubilden, die bisher immer der Ansicht waren, dies aufgrund ausbildungshemmender Bestimmungen nicht machen zu können. Tatsache ist, daß wir bereits mit der Novelle zum Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz, die schon mit 1. Juli dieses Jahres in Kraft getreten ist, vielen Wünschen der Wirtschaft nachgekommen sind. Die gewichtigste Maßnahme dabei war die Senkung des Schutzalters vom 19. auf das 18. Lebensjahr. Nun können die Betriebe die Lehrlinge ab dem 18. Lebensjahr wie ihre erwachsenen Arbeitskollegen zur Arbeitsleistung einsetzen.

Ich bringe Ihnen dazu ein Beispiel aus Oberösterreich. Anläßlich einer Überprüfung von Lehrverträgen in Oberösterreich im Gastgewerbe wurde festgestellt, daß die heuer neueingestellten Lehrlinge im Durchschnitt fast 16 Jahre alt waren. Konkret bedeutet das, daß diese Lehrlinge ungefähr nur noch zwei Jahre unter die Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes fallen und anschließend vom Lehrberechtigten so wie die anderen erwachsenen Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung herangezogen werden können. Also: Von ausbildungshemmenden Bestimmungen kann hier wirklich nicht die Rede sein. Hier wird sehr viel überzogen!

Vielmehr entnehme ich manchen Äußerungen in den Medien das erschreckende Informationsdefizit über die von uns schon beschlossenen Maßnahmen und über die Notwendigkeit des


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