Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 109

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Ich habe dann noch eine tatsächliche Berichtigung für den Abgeordneten Haider. Die Werbungskosten für Politiker werden auf Punkt und Beistrich genauso abgerechnet wie für andere Berufsgruppen. Auch bei den anderen Werbungskosten wird die Höhe der Belege genau berechnet, aber die ... (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Sie trifft das nicht, Sie haben es sich gerichtet! – Abg. Dr. Haider – ein Blatt Papier vorweisend –: Da ist der Erlaß!)

15.51

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Redezeit ist beendet, sie ist mit 2 Minuten exakt einzuhalten.

Es liegt mir eine weitere tatsächliche Berichtigung des Herrn Abgeordneten König vor. Bitte zuerst um den zu berichtigenden Sachverhalt und dann um den tatsächlichen Sachverhalt.

15.52

Abgeordneter Dkfm. DDr. Friedrich König (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Klubobmann Stadler hat in seiner Rede behauptet, es gäbe auch nach der Neuregelung weiterhin Abfertigungen für Politiker. – Das ist unrichtig. Eine Abfertigung gebührt bei Beendigung des Dienstverhältnisses in einem Betrag, sie ist steuerbegünstigt, und sie gebührt unabhängig davon, ob man ein neues Dienstverhältnis im Anschluß daran sofort antreten kann oder nicht. (Abg. Mag. Stadler: § 6 Bezügegesetz!) Eine Gehaltsfortzahlung, wie es im neuen Gesetz steht, ist keine Abfertigung (Abg. Ing. Reichhold: Fauler Kompromiß!) , sie gebührt nicht in einem Betrag, sondern als Überbrückungshilfe nur für jene Monate, in denen der Betreffende keinen Beruf ausübt, und ist mit dem vollen Steuersatz zu versteuern.

Die Behauptung, den Politikern gebühre auch nach der Neuregelung eine Abfertigung, ist daher tatsachenwidrig. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.53

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt mir ein Verlangen des Herrn Abgeordneten Schwemlein auf eine tatsächliche Berichtigung vor. Es gelten die gleichen Regeln. – Bitte.

15.53

Abgeordneter Emmerich Schwemlein (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Stadler hat in seinen Ausführungen behauptet, ich würde ein ungerechtfertigtes Einkommen beziehen. – Das ist falsch. (Abg. Mag. Stadler: Doppelbezieher waren Sie!) Ich bin mit 26,04 Prozent beschäftigt und bekomme klarerweise auch 26,04 Prozent meiner Arbeitsleistung als Gehalt ausbezahlt. Daher war seine Ausführung falsch. (Beifall bei der SPÖ.)

15.53

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt mir ein Verlangen des Herrn Abgeordneten Gradwohl auf tatsächliche Berichtigung vor. (Abg. Dietachmayr: Ich frage mich überhaupt, was da richtig war an den Ausführungen vom Stadler!)

15.54

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Stadler hat in seiner Rede unrichtigerweise behauptet, daß es bei Politikerpensionen weiterhin keinen Durchrechnungszeitraum gibt.

Ich berichtige ihn tatsächlich: Die Politikerpensionen wurden mit den Beschlüssen, die er zitiert hat, abgeschafft, und alle, die versichert sind, können in Zukunft in ihr Versicherungssystem, ASVG oder sonstiges, einzahlen. (Abg. Mag. Stadler: Abgeschafft sind sie überhaupt nicht worden!) Herr Abgeordneter Stadler, es dürfte sogar Ihnen nicht entgangen sein, daß im ASVG Durchrechnungszeiträume bestehen.

Des weiteren, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich den Herrn Abgeordneten Haider, trotz seiner Aufregung, in folgender Form berichtigen: Er hat gegenüber meiner Fraktion und auch mir gegenüber mehrmals das Wort "eure" verwendet und damit den Eindruck vermittelt, als wir wären per du.


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