Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 53

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Ich bitte Sie, Ihre Nachdenkphase im Zusammenhang mit der Nachtarbeit endlich abzuschließen. Hängen Sie sich bitte nicht, fast möchte ich sagen, an den Schürzenzipfel der Gewerkschaft! Schaffen Sie dieses für Frauen kontraproduktive Schutzgesetz ab! Dadurch hat man schon viele Arbeitsplätze verloren.

Frau Kollegin Hlavac! Ich gebe Ihnen recht: Es gibt im Bereich der Frauen viel zu tun. Es hätte schon lange sehr viel zu tun gegeben. Die letzte Lassnig-Studie macht ja wieder deutlich, daß es noch 100 Jahre dauern wird, bis Frauen gleichgestellt sind, wenn wir weiter in dieser Geschwindigkeit vorgehen.

Frau Ministerin! Von Ihnen erwarte ich mir einfach mehr als das Aussenden von Postkarten, um die Befindlichkeit der Frauen zu erheben. Bedienen Sie sich bitte der noch von der ehemaligen Frau Ministerin Dohnal in Auftrag gegebenen Studien! Diese haben viel Geld gekostet. Sie geben Ihnen klar und deutlich Auskunft darüber, wo Handlungsbedarf besteht. Ich ersuche Sie wirklich, als Frauenministerin hier endlich tätig zu werden. (Beifall beim Liberalen Forum sowie der Abg. Mag. Stoisits. )

14.31

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Frau Abgeordnete Dr. Fekter hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung gemeldet. – Bitte, Sie haben dazu das Wort. Beginnen Sie mit der Behauptung, die Sie berichtigen wollen.

14.31

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Ich bringe eine tatsächliche Berichtigung bezüglich der geltenden Rechtslage zur Prostitution. Kollege Stadler hat hier mehrmals insistiert, daß Prostitution strafbar wäre und in Österreich die gewerbliche Unzucht verboten sei. Das ist falsch.

Richtig ist vielmehr: Verboten ist die Zuhälterei. Nach dem Strafgesetzbuch strafbar ist auch die Zuführung einer Frauenperson zur gewerblichen Unzucht. Die gewerbliche Unzucht an sich ist kein strafrechtlicher Tatbestand, auch die Werbung dafür nicht. Unbeschadet davon gibt es aber landesrechtliche Vorschriften, die die Prostitution regeln. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Mag. Stoisits.  – Abg. Dr. Khol: Nicht einmal bei der Prostitution kennt er sich aus!)

14.32

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Morak. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

14.32

Abgeordneter Franz Morak (ÖVP): Herr Präsident! Frau Minister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Betreffend beide Budgetkapitel ist vorweg festzuhalten, daß die Ansätze durchgängig auf dem Stand des Jahres 1997 eingefroren worden sind. So begrüßenswert es ist, daß es im Bereich der Kunst und Kultur keine Änderung gegeben hat, überrascht es doch, daß budgetär keinerlei Schwerpunktsetzungen vorgenommen worden sind. Es entsteht dadurch der Eindruck einer kunstpolitischen Stagnation. (Abg. Dr. Haselsteiner: Doch nicht der Eindruck!) Jeder formuliert das anders, ich sehr vornehm. (Beifall bei der ÖVP.)

Besonders fällt dies im Bereich des Filmwesens auf und steht damit im krassen Widerspruch zu den von Bundeskanzler Mag. Klima öffentlich getätigten Ankündigungen, parallel zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes eine wirksame Mittelerhöhung für den Film durchsetzen zu wollen. Die zweite Schwerpunktsetzung des Herrn Bundeskanzlers war hinsichtlich der Architektur. Gestatten Sie, daß ich auf diese Punkte kurz eingehe.

Grundsätzlich sind beide Forderungen richtig. Ich komme zuerst auf den Film zu sprechen.

Der Film ist mit seinen vielfältigen Möglichkeiten der Verwertung ein ideales Medium des Imagetransfers und des Identitätstransfers, resultierend aus dem nahezu unendlichen Programmbedarf diversester Veranstalter. Aus der speziellen historischen österreichischen Situation – ich erwähne hier den ORF und das Monopol des ORF – gibt es hier nur die Spezies des Auftrags


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