Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 100. Sitzung / Seite 24

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur Abgabe einer Stellungnahme zum Thema gelangt die Frau Bundesministerin zu Wort. Die Redezeit soll gleichfalls 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Frau Ministerin.

9.13

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe bei den Ausführungen von Herrn Klubobmann Professor Van der Bellen sehr genau zugehört. Er hat 3 Minuten seiner Redezeit damit verbracht, uns zu erklären, warum er einen – zwischen Anführungszeichen – "derben" Ausdruck für das Thema der Aktuellen Stunde verwendet hat. Ich nehme deshalb an, dass Ihnen, Herr Professor Van der Bellen, zu den anderen, guten Punkten des Gesetzentwurfes nicht besonders viel eingefallen ist.

Wenn man das Gesetz sehr genau anschaut, dann sieht man, dass es eine neue Qualität des Denkens, eine neue Qualität des Miteinander-Umgehens darstellt: Wir schaffen schlanke Strukturen, bei denen endlich die Entscheidungs- und die Verantwortungskompetenz zusammengeführt sind. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Sie behaupten, dass die Autonomie reduziert wird. Ich würde Ihnen wirklich empfehlen, das Gesetz noch einmal genau zu lesen. Nach diesem Gesetz werden Kompetenzen vom Ministerium auf die Universitäten übertragen, das Verhältnis zwischen Staat und Universitäten wird neu geregelt.

Sie behaupten, die Mitbestimmung werde nicht in derselben Form weitergeführt. Jawohl, das stimmt, und dazu stehen wir. Wir meinen nämlich, dass sich die Mitbestimmung, die in den achtziger Jahren konzipiert wurde, überlebt hat. Wenn eine Universität wie Graz ausschildert, dass sie 232 paritätisch besetzte Kommissionen und Kommissiönchen hat, frage ich Sie, meine Damen und Herren, was soll denn das noch bringen?

Wir haben eine neue Form der Mitbestimmung, insbesondere für die Studierenden. Wir schlagen vor, dass die Studierenden bezüglich der Qualität der Lehre mitreden – mit einer verpflichtenden Beurteilung mit Konsequenzen. Wir schlagen vor, dass sie bei der Verteilung ihrer Studienbeiträge mitreden. Ich schlage auch vor, dass sie bei der Erstellung der Studienpläne und bei studienrelevanten Angelegenheiten sehr wesentlich mitreden sollen. Das ist die neue Form der Mitbestimmung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Sie behaupten auch, dass die Modellrechnung fehle, dass die Kosten steigen werden, übersehen aber völlig, dass wir zum ersten Mal in der Geschichte der Ausgliederungen einen Vorschlag haben, bei dem es kein gedeckeltes, sondern ein dynamisches Budget gibt. Bei allen anderen Ausgliederungen gab es gedeckelte Budgets. Einrichtungen wie Museen müssen seit fünf Jahren mit demselben Budget auskommen. Da die Universitäten so wichtig sind, haben wir zum ersten Mal erreicht, dass die Gehaltserhöhungen, die Kosten für die Sozialabgaben und die Überstellungskosten zum Budget dazukommen.

Wir haben ein dynamisches Budget für unsere Universitäten. Wir geben 158 000 S pro Studierenden aus – der OECD-Schnitt liegt bei 130 000 S. Mit diesem Geld können die Universitäten gut wirtschaften! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wenn Sie, sehr geehrter Herr Professor, den Vergleich mit den amerikanischen Universitäten ziehen, dann dürfen Sie auch das Budget nicht außer Acht lassen. Ich kenne keine Universität, die derart viel vom Staat zugesichert bekommt beziehungsweise eine totale Budgetsicherung für drei Jahre erhält. Die Verhältnisse sind dort ganz anders.

Sie haben gesagt, wie gut es sei, so genannte Schools zu bilden. Ich meine, dass die Fakultäten, wenn sie etwas selbständiger werden, auch so genannte Schools darstellen. Ich verstehe also gar nicht, was Sie an dieser Sache kritisieren.

Eines möchte ich wirklich aufs Schärfste zurückweisen: Ich weise zurück, dass wir einen schlechten Umgang mit den Betroffenen haben und – wie Sie in Ihrer Presseaussendung ge


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite