Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 200

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zum Recht, Zugang zu den Finanzbehörden, Postdienste und öffentliche Verkehrsanbindungen in ausreichender Dichte sicherstellen.

Ferner ist jedenfalls sicherzustellen, dass durch die im Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz geschaffene Möglichkeit zur Übertragung von Aufgaben der Finanzämter mit allgemeinem Aufgabenkreis an Finanzämter mit besonderem Aufgabenkreis kein Finanzamt geschlossen wird.

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Aus diesem Grund ersuche ich alle Abgeordneten aus dem ländlichen Raum, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen. Wir wissen alle nicht, was der Finanzminister kann und will. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.23

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben vorgebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in ausreichendem sachlichem Zusammenhang mit der Materie und damit auch mit zur Verhandlung.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schoettel-Delacher. – Bitte.

20.23

Abgeordnete lic.oec. HSG Irina Schoettel-Delacher (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Ich glaube, es wurde heute Abend schon ausreichend über die mysteriösen Zusammenhänge und Abhängigkeiten zwischen Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz und Flexibilisierungsklausel diskutiert. Ich möchte mich deshalb einem anderen Thema aus den Tagesordnungspunkten, die wir soeben diskutieren, widmen.

Wie wir alle wissen, haben die schrecklichen Ereignisse des 11. September vergangenen Jahres mannigfache Auswirkungen auf die unterschiedlichsten Bereiche und haben sie leider nach wie vor. Im vorliegenden Antrag zum Bundesfinanzgesetz 2002, 1130 der Beilagen, geht es um die speziellen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz für Luftfahrtunternehmen und Flughäfen.

Erinnern wir uns: Gleich nach den Anschlägen in New York konnten und wollten die Versicherungsunternehmen die Haftung für bestimmte österreichische Luftfahrtunternehmen sowie österreichische Flughäfen nicht mehr übernehmen, da das Risiko aus Schäden durch Terror und Kriegsereignisse nicht zu angemessenen Bedingungen versicherbar war. Der österreichische Staat, wie übrigens alle europäischen Staaten, musste schnellstens die Haftung für solche Risken übernehmen, da ansonsten die arg in Bedrängnis geratene Luftfahrtbranche in unüberwindbare Probleme geraten wäre. Ohne eine entsprechende Versicherungsdeckung ist den Flugzeugen nämlich weder Start noch Landung erlaubt, was den gesamten Flugverkehr schlagartig lahm gelegt hätte. Der Nationalrat hat demzufolge vergangenen Herbst den Finanzminister zur Haftungsübernahme unter gewissen Bedingungen bezüglich Höhe und Befristung und im Einklang mit entsprechenden Beschlüssen auf EU-Ebene ermächtigt und diese Ermächtigung bereits mehrfach um jeweils einen Monat verlängert, zuletzt bis 31. Mai 2002.

Nach der damaligen Einschätzung wurde nicht davon ausgegangen, dass eine weitere Verlängerung über den 31. Mai hinaus erforderlich wäre. Die Nachrichten der letzten Tage und Wochen haben uns jedoch eines anderen belehrt. Weitere Terrordrohungen, anscheinend sogar gegen Österreich, überlagern die Meldungen von neuem. (Abg. Dr. Lichtenberger: Immer, wenn die Frist abläuft, ist das so!) Auf Grund dieser Entwicklungen ist damit zu rechnen, dass die bestehende Regelung auf EU-Ebene über den 31. Mai hinaus verlängert wird. Damit Wettbewerbsnachteile für die österreichische Luftfahrt und die österreichischen Flughäfen vermieden werden, wird sich Österreich selbstverständlich diesen Maßnahmen anschließen müssen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Um in Zukunft jedoch zeitliche Engpässe zu vermeiden – die Ermächtigung galt ja jeweils nur für einen Monat – und als reine Vorsichtsmaßnahme soll der Finanzminister nun ermächtigt


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