Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 209

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Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Dies ist abgelehnt.

Die Tagesordnung ist hiemit erschöpft.

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend Aufklärung der Vorwürfe bezüglich Geldflüsse und Manipulationen des Vergabeverfahrens im Zuge der Vergabe des Lieferauftrages über Radaranlagen an das österreichische Bundesheer in den Jahren 1994 und 1995, Aufklärung einer möglichen Einflussnahme des damaligen Wirtschaftsministers und nunmehrigen Bundeskanzlers Dr. Wolfgang Schüssel auf die Zuschlagserteilung an das Unternehmen Thomson, Aufklärung des Vorwurfes der Annahme von Provisionszahlungen durch an der Vergabe beteiligte Personen, Aufklärung darüber, ob es im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt, insbesondere im Hinblick auf eventuelle Provisionszahlungen oder Manipulationen der damaligen Entscheidungsträger im Vergabeverfahren, zu Nachteilen für die österreichischen SteuerzahlerInnen gekommen ist, Untersuchung der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit diesen Sachverhalten.

Da dieser Antrag inzwischen an alle Abgeordneten verteilt wurde, braucht eine Verlesung durch den Schriftführer nicht zu erfolgen.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Doris Bures, Mag. Kurt Gaßner und KollegInnen gemäß § 33 GOG betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis S: 5, F: 4, V: 4 und G: 1 einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

Aufklärung der Vorwürfe bezüglich Geldflüsse und Manipulationen des Vergabeverfahrens im Zuge der Vergabe des Lieferauftrages über Radaranlagen an das Österreichische Bundesheer in den Jahren 1994 und 1995.

Aufklärung einer möglichen Einflussnahme des damaligen Wirtschaftsministers und nunmehrigen Bundeskanzlers Dr. Wolfgang Schüssel auf die Zuschlagserteilung an das Unternehmen Thomson.

Aufklärung des Vorwurfes der Annahme von Provisionszahlungen durch an der Vergabe beteiligte Personen.

Aufklärung darüber, ob es im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt – insbesondere im Hinblick auf eventuelle Provisionszahlungen oder Manipulationen der damaligen Entscheidungsträger im Vergabeverfahren – zu Nachteilen für die österreichischen SteuerzahlerInnen gekommen ist.

Untersuchung der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit diesen Sachverhalten.

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in die Akten des Bundesministeriums für Landesverteidigung, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und anderer Bundesein


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