Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 176

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Wir haben eine hervorragende Ausbildung im Bereich des Innenministeriums, des Finanz-, des Landesverteidigungsministeriums und anderer Ressorts. Dort, wo das nicht möglich ist, wird das BMöLS selbstverständlich die Voraussetzungen für die Grundausbildungseinrichtungen schaffen und auch die notwendigen Mittel dafür zur Verfügung stellen. Wir werden darüber hinaus auch die Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so regeln, dass sie den modernen Erfordernissen von New Public Management und einer modernen zukunftsorientierten Verwaltung entspricht.

Wir haben darüber hinaus in dieser Vorlage die Frage der Nebentätigkeiten geregelt – auch ein Ärgernis, das es seit langer Zeit im öffentlichen Dienst gegeben hat. Es wird mit dieser Vorlage klargestellt, dass eine Vergütung für eine in der Dienstzeit ausgeübte Nebentätigkeit nur dann gebührt, wenn die entfallende Dienstzeit eingearbeitet beziehungsweise diese außerhalb der dienstplanmäßigen Dienststunden verrichtet wird. Das heißt, es besteht kein Anspruch auf Vergütung, wenn der Beamte seine Tätigkeit anstelle seiner sonstigen von der Dienstpflicht umfassten Leistungen ausübt. Diese Regelung entspricht auch der Spruchpraxis des Verwaltungsgerichtshofes – eine längst überfällige Regelung, mit der hier eine gesetzliche Klarstellung erfolgt.

Ganz wichtig in dieser Vorlage ist auch das Schließen einer Gesetzeslücke, die auf die Verantwortung früherer Regierungen zurückgeht und die bei den dramatisch ansteigenden Frühpensionierungen im Bereich ÖBB, Telekom und Post eklatant sichtbar geworden ist. Das Pensionsantrittsalter ist auf 56 Jahre bei der Post, auf 54 Jahre bei der Telekom und im Durchschnitt auf 57 Jahre bei diesen beiden Unternehmungen gesunken. Wir stellen mit dieser neuen Regelung sicher, dass sich diese Praxis nicht weiter fortsetzen kann. Neben der Einschaltung des Rechnungshofes zur Überprüfung dieser unglaublichen gesetzeswidrigen Praxis und der Einschaltung der Staatsanwaltschaft in diesem Bereich wird nun auch gesetzlich ein Riegel vorgeschoben, indem wir sicherstellen, dass die Pensionsversicherungsanstalt künftig im Rahmen der Pensionierungsverfahren ein Gutachten erstellen wird, das die Grundlage für die Pensionen bildet.

Es wird nicht mehr möglich sein, dass anstaltseigene Ärzte der Post, der ÖBB oder der Telekom diese Pensionierungen durchführen können und damit gravierender Missbrauch betrieben wird. Damit erfolgt eine Gleichstellung mit den ASVG-Pensionisten. Die Zustimmung des BMF soll verpflichtend vorgesehen werden. Damit ist sichergestellt, dass diese gesetzeswidrige Praxis nicht weiter verfolgt wird, und ich würde sehr dringend auch die Abgeordneten der Opposition bitten, dies im Interesse des Steuerzahlers zu unterstützen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.12

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. – Bitte.

19.13

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Das Deregulierungsgesetz 2002, wie es heute vorliegt, ist ein wesentlicher und logischer Schritt in der Verwaltungsreform, die damit auch ein gewaltiges Stück, nämlich was die inneren Abläufe der Verwaltung betrifft, weiterkommt. Ein untrügliches Zeichen dafür, dass diese in Aussicht genommene, versprochene, viel diskutierte Verwaltungsreform zu einem Erfolg wird, ist für mich, dass die Redner der noch vorhandenen Opposition – ein Teil ist ja baden gegangen – von diesen Grundsätzen des Deregulierungsgesetzes, von der Verwaltungsreform eigentlich kein Wort erwähnt haben, sondern sich in relativen Nebensächlichkeiten ergangen sind.

Ich möchte daher mit einigen kurzen Sätzen noch einmal auf das Verwaltungsreformatorische zurückkommen. Wir wollten die Effizienz steigern – Stichworte: Reisepass in 20 Minuten, E-Government. Wir wollten die Kosten senken. Das heißt Personal nicht nachbesetzen, dafür aber Aufgaben reduzieren und über die inneren Abläufe nachdenken. Die inneren Abläufe sind im Wesentlichen von den Mitwirkungsrechten anderer, ressortfremder Ministerien gekennzeichnet.


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