Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 179

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Da der vorliegende Gesetzentwurf in Artikel 1 Z 30 eine Verfassungsbestimmung enthält sowie für Artikel 8 gemäß Artikel 14 Abs. 10 Bundes-Verfassungsgesetz ein erhöhtes Quorum erforderlich ist, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 beziehungsweise Z 7 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Reindl, Dr. Baumgartner-Gabitzer, Kollegen und Kolleginnen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf das Inhaltsverzeichnis und die Streichungen der Z 30 in Artikel 1 und des Artikels 8 samt den dadurch bedingten Änderungen der Ziffern- beziehungsweise Artikelbezeichnungen bezieht.

Wer dafür seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Durch die Annahme dieses Abänderungsantrags sind jene Bestimmungen entfallen, zu deren Beschlussfassung ein erhöhtes Quorum erforderlich ist.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle eine Mehrheit fest. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert wird, in 1261 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Reindl, Dr. Baumgartner-Gabitzer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag betreffend § 46 eingebracht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags der Abgeordneten Reindl, Dr. Baumgartner-Gabitzer, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Wer dafür ist, den ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle eine Mehrheit fest. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 234/A der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Michael Krüger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert wird (1257 der Beilagen)


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