Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 92

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Herbert Scheibner schulterzuckend festgestellt habe, dass "Köckhalt" nicht verkauft werden konnte.

Sehr geehrte Frau Mag. Plank! Ich darf Sie berichtigen. Tatsächlich hat Herr Verteidigungsminister Scheibner festgestellt, dass in der Vergangenheit "Köckhalt" deswegen nicht verkauft werden konnte, weil es zwischen dem Bundesministerium für Landesverteidigung und dem Bundesministerium für Finanzen einen erheblichen Unterschied bei den Verkaufserlösvorstellungen gegeben hat, dass es inzwischen eine Neubewertung des Grundstückes Köckhalt durch das Bundesministerium für Finanzen gegeben hat und nunmehr ein realistischer Preis für das Grundstück Köckhalt vom Bundesministerium für Finanzen als Verkaufserlös erwartet wird und derzeit vielversprechende Verhandlungen mit einem Interessenten laufen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Silhavy: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!)

16.41

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kurzbauer. Die Redezeit beträgt 8 Minuten. – Bitte.

16.42

Abgeordneter Johann Kurzbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Stoisits! Vielleicht kann ich einen Beitrag leisten. Sie haben versucht, die Ausführungen meines Kollegen zu berichtigen. Es betrifft ganz konkret Frau Dr. Petrovic. Sie haben in Ihrem Beitrag gemeint, dass das Verfahren beim Landesgericht St. Pölten anhängig sei. Tatsache ist, dass Frau Dr. Petrovic mittlerweile verurteilt und schuldig gesprochen wurde, dass sie den Hof von Herrn Brader in Obertiefenbach nicht mehr betreten darf. Sie hat sich einer Besitzstörung schuldig gemacht. – Das nur, um vielleicht einen Beitrag zur Klarstellung zu leisten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns mit dem Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes. Ich darf einen Teil dieses Berichtes herausgreifen und möchte mich in meinen Ausführungen mit dem Nullkuponfonds beschäftigen.

Dieser Nullkuponfonds wurde im Jahre 1986 gegründet. Der Anlass für die Gründung dieses Fonds waren die 1985 vom Bund erstmals begebenen Nullkuponanleihen, die, wie wir wissen, abgezinst ausgegeben und bei Fälligkeit zum Nennwert getilgt werden. Im August 1997 wurde letztlich per Gesetz die Auflösung dieses Fonds per 1. September 1998 verfügt. Die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur hatte den Auftrag, die für den Nullkuponfonds getätigten Veranlagungen bestmöglich aufzulösen und dem Bund bis Ende August 1998 diese finanziellen Mittel auch zur Verfügung zu stellen.

Wir wissen aber, wie aus dem Rechnungshofbericht hervorgeht, dass dieser Fonds vorzeitig aufgelöst wurde. Aufgrund dieser vorzeitigen Auflösung erfolgte letztlich die Überprüfung durch den Rechnungshof im November und Dezember 1998. Es gibt diesbezüglich kritische Äußerungen des Rechnungshofes. Ich möchte speziell auf einen Punkt hinweisen: Wie bereits angeführt, erfolgte der Verkauf der Wertpapiere ungefähr fünf Monate vor dem gesetzlichen Ablauf. Es ist schon bemerkenswert, dass dieser Verkauf auch vor Ablauf des fälligen Kupontermins erfolgte. Wir wissen alle, wenn vor Ablauf des Kupontermins abgerechnet wird, dann werden Stückzinsen verrechnet, und es entsteht dadurch natürlich ein Schaden. Gerade bei dieser Transaktion entstand letztlich ein Nettoschaden von zirka 86,2 Millionen Schilling.

Der zweite Kritikpunkt: Die Auflösung des Fonds – das haben wir auch heute schon gehört – lässt beträchtliche Mehrbelastungen der künftigen Budgets erwarten, und zwar im Jahre 2000 rund 1,37 Milliarden Schilling, im Jahre 2002 537 Millionen Schilling, im Jahre 2007 171 Millionen Schilling, und im Jahre 2016 sind es letztlich 11,3 Milliarden Schilling.

Ich möchte aber auch auf einige positive Aspekte, die im Rechnungshofbericht erwähnt wurden, hinweisen. Durch die Auflösung des Fonds wurden in den Jahren 1997 und 1998 beträchtliche finanzielle Mittel dem Bundeshaushalt zugewiesen, konkret 1997 1,2 Milliarden Schilling, im Jahre 1998 waren es 4,7 Milliarden Schilling, in Summe 5,9 Milliarden Schilling. Dieser Betrag


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