Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 24. Sitzung / Seite 120

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Und ein Allerletztes sei diesem Haus in aller Form gesagt: Das Argument, dass jemand, der nichts zu verbergen habe, einen Eingriff in die Grundrechte nicht zu fürchten brauche, ist ungefähr das Schlimmste, was man in einem Rechtsstaat sagen kann, und ich bin wirklich ehrlich schockiert, wenn das ein Jurist sagt. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

1862: Gesetz zum Schutz des Hausrechts, Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit: 1867. Dafür sind Menschen gestorben, dafür haben sich Abgeordnete in diesem Hause eingesetzt, dass es Grundrechte gibt und dass es Schranken gibt für die Staatsgewalt.

Wenn Sie das in Frage stellen, dann ist das tatsächlich ein Element eines Staates, der sich nicht mehr Rechtsstaat nennen kann – und das wäre wohl entsetzlich! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

17.00

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Jäger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

17.01

Abgeordnete Inge Jäger (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Minister! Ich komme zurück zum vorliegenden Militärbefugnisgesetz. Wenn ich diese Debatte heute hier mitverfolge, wenn ich mitverfolge, wie hier mit ernsthaften Themen umgegangen wird, so ängstigt mich das. Wenn man dieses Militärbefugnisgesetz studiert, hat man einerseits den Eindruck, als wäre Österreich nur von Feindesland umgeben, und andererseits, dass diese ÖVP/FPÖ-Regierung massives Misstrauen gegen die eigene Bevölkerung hat.

Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Gesetz passt zu einer Regierung, die, seit sie an der Macht ist, das Land nach innen spaltet und nach außen isoliert. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren von der Regierung! Ist das das Demokratiepaket, das Sie im Regierungsübereinkommen der österreichischen Bevölkerung versprochen haben, nämlich dass Sie lauschen, horchen, bespitzeln, denunzieren – und das alles ohne die notwendigen rechtsstaatlichen Absicherungen?! Dieses vorliegende Gesetz erinnert an einen Überwachungsstaat, und dagegen wehren wir uns! (Beifall bei der SPÖ.)

Ist das die "Bürgergesellschaft", die sich der Herr Dr. Khol vorstellt, in der Daten über unbescholtene Bürger und Bürgerinnen uneingeschränkt und unkontrolliert gesammelt, gespeichert und weitergegeben werden dürfen, auch ins Ausland, ohne Mitteilungspflicht an die Betroffenen und ohne Auskunftspflicht gegenüber den Betroffenen? Damit sind dem Datenmissbrauch Tür und Tor geöffnet. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt wieder den Vorsitz.)

Die Sicherheitsüberprüfungen sind viel zu weit gefasst, Herr Minister, eben nicht beschränkt auf Heeresangehörige und rein militärische Aspekte, sondern auch auf die Zivilbevölkerung. Diese Maßnahmen, die in Zukunft gesetzt werden sollen, sind es, die viele Bürger in unserem Lande ängstigen – und dagegen werden wir uns mit allen demokratischen Mitteln wehren! (Beifall bei der SPÖ.)

Dieses Heeresnachrichtengesetz gibt eben keine verlässliche Abgrenzung zwischen dem, was die Sicherheitspolizei darf und was der Heeres-Nachrichtendienst tut. Mit diesem Gesetz wird der militärische Geheimdienst zur zweiten Staatspolizei. Ich frage mich, ob wir das im Jahre 2000 in Österreich brauchen, ob wir es in einem hoch entwickelten, demokratischen Land wirklich brauchen, dass unsere Bürger von zwei Nachrichtendiensten überwacht werden dürfen, nämlich von der Sicherheitspolizei sowie auch vom Heeres-Nachrichtendienst.

Es gibt noch zwei Punkte, die sehr bedenklich sind. Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es keine wie immer geartete Kontrolle über die Budgets des Nachrichtendienstes. Das Budget des Heeres-Nachrichtendienstes muss nicht ausgewiesen werden. Herr Minister, Sie haben gesagt, dieses Gesetz wird erst diskutiert, wird in den Ausschüssen noch behandelt. Herr Bundesminister! Besonders dieses Budget muss auch einer demokratischen Kontrolle durch das Parlament unterliegen! (Beifall bei der SPÖ.)


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