Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 114

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Zu Artikel 14 (Änderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes 1972 – BUAG)

Für Bauarbeiter entsteht ein Urlaubsanspruch – im Unterschied zum Allgemeinen Urlaubsrecht – derzeit erst nach Beschäftigungszeiten von jeweils 46 Anwartschaftswochen (Anwartschaftsperiode). Die vorgesehene Änderung ermöglicht es Bauarbeitern bereits nach 23 Wochen einen Teilurlaub in Anspruch zu nehmen. Durch diese Regelung kann es einerseits Bauarbeitern erleichtert werden, ihren Urlaub früher zu konsumieren. Andererseits kann dieser Urlaubsverbrauch auch im Kalenderjahr beschäftigungsverlängernd wirken. Der Teilurlaubsanspruch ist so gestaltet, dass nach der Hälfte der Anwartschaftsperiode von 46 Anwartschaftswochen, also nach 23 Anwartschaftswochen, der Urlaub im halben Ausmaß des Gesamturlaubsanspruches in einer Anwartschaftsperiode entsteht und kontinuierlich bis zum Ende der Anwartschaftsperiode anwächst.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Haupt. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Und wer zahlt es, Herr Präsident Verzetnitsch? Der Weihnachtsmann? – Abg. Verzetnitsch: Wir haben einen Finanzierungsvorschlag vorgelegt, und der ist drinnen! – Abg. Ing. Westenthaler: Kein Wort hat er gesagt zur Verbesserung der Krankenstandsregelung!)

13.33

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die derzeit in Verhandlung stehende Regierungsvorlage, die unter der "Aktion Fairness" hier abgehandelt wird, hat heftige Kritik von Seiten des Kollegen Verzetnitsch hervorgerufen.

Eines möchte ich schon sagen, Herr Kollege Verzetnitsch: Alle Punkte, die Sie unter Unfairness angezogen haben, sind derzeit gültiges Recht. Es ist das derzeit gültiges Recht, das Sie nach Verlassen Ihrer Koalitionsregierung und nach Verlassen der Verhandlungen der Sozialpartner in Österreich bewirkt haben, um das einmal deutlich und klar zu sagen.

Die Bundesregierung, die derzeit im Amt ist, hat nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass einerseits selbstverständlich eine kostenneutrale Regelung gefunden und andererseits im Interesse auch der arbeitenden Menschen in diesem Lande eine Entlastung bei den Lohnnebenkosten in dieser Gesetzgebungsperiode lukriert werden soll, um den Wirtschaftsstandort Österreich zu verbessern. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Unser Ansatz war immer, sehr geehrter Kollege Verzetnitsch, dass die Arbeitnehmer in einem Land am besten existieren können und am besten Anteil an der Wirtschaftsentwicklung haben, wenn sie Arbeit haben. Die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt geben uns darin Recht, dass die atmosphärischen Angelegenheiten – das ist derzeit noch in Begutachtung –, aber sicher auch die Zuarbeitung von Ihnen und Ihrer Bundesregierung im Sozialbereich etwa durch Beschäftigungsprogramme für junge Menschen, durch hervorragende Stiftungen auch einiges dazu beitragen, den Menschen mehr Arbeit zu geben.

Ich glaube, Sie werden auch zustimmen, dass die Ergebnisse des Arbeitsmarktes vom Mai dieses Jahres für uns alle erfreulich sind. Mit 178 000 Arbeitnehmern, die noch von Arbeitslosigkeit betroffen sind, sind wir an einem Punkt angelangt, der international als Schwelle zur Vollbeschäftigung gesehen wird. Ich vergesse jedoch nicht, dass wir in Österreich Regionen haben, die noch weit von diesem erfreulichen Ergebnis entfernt sind – in einigen aber ist durchaus wieder Vollbeschäftigung gegeben.

Sie als erfahrener Sozialpartner, Herr Kollege Verzetnitsch, wissen das, was Präsident Benya in Gasthaus-Gesprächen und auch sonst immer wieder gesagt hat: Melken kann man nur eine fette Kuh! Melken kann man nur eine fette Kuh – das ist für die Interessen der österreichischen Arbeitnehmer eine Entscheidung für die Zukunft. (Abg. Verzetnitsch: Kollege Haupt! Er hat immer gesagt: Füttern Sie die Kuh! Und ich ergänze: Wer ans Melken nicht denkt, schadet der


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