Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 192

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind es den Touristen – insbesondere den amerikanischen, kanadischen und australischen Touristen – schuldig, dass sie entsprechend informiert werden.

Abschließend zu dieser Regierungsvorlage die letzte Feststellung: Wir von der SPÖ gehen davon aus, dass diese Regierungsvorlage den Ansprüchen der Verbraucher nicht gerecht wird – die Ausnahmebestimmungen von der allgemeinen Preisauszeichnung bestätigen das – und dass – Kollege Eder ist bereits darauf eingegangen – die Grundpreisauszeichnung mit ihren zahlreichen Ausnahmebestimmungen in dieser Form nicht zu akzeptieren ist. (Beifall bei der SPÖ.)

18.54

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner. – Bitte.

18.54

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das jetzt zur Beschlussfassung anstehende Preisauszeichnungsgesetz ist auf eine rechtliche Vorgabe der Europäischen Union zurückzuführen. In diesem Zusammenhang hat wahrscheinlich so mancher von Ihnen – und vermutlich auch der Konsument – die Assoziation mit dem EWAG. Genau das ist aus meiner Sicht auch der Grund dafür, warum ein bestimmtes Spannungsfeld besteht – ein Spannungsfeld, das dadurch gekennzeichnet ist, dass einerseits durchaus berechtigtes Interesse des Konsumenten an Information da ist, dass es aber andererseits gerade im Handelsbereich Klein- und Mittelbetriebe gibt, die ohnedies in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation sind und denen in dieser Situation eine administrative Belastung sehr schwer zumutbar ist.

Und zum Dritten möchte ich – anknüpfend an Herrn Maier – schon sagen, dass es noch eine Komponente gibt, nämlich den mündigen Konsumenten. Dieser kann auch einbezogen werden, wenn es um Informationen geht, wenn es um die entsprechende Ausrichtung in Sonderbereichen geht, wie beispielsweise in Wechselstuben.

Die vorliegende Lösung, meine Damen und Herren, ist meines Erachtens ein ausgewogener Kompromiss, der eigentlich beiden Anliegen Rechnung trägt. (Beifall bei der ÖVP.)

Grundsätzlich wird nämlich jeder Einzelhändler dazu verpflichtet, neben dem Verkaufspreis auch den Preis je Maßeinheit anzugeben. Das ist heute schon angesprochen worden. Das ermöglicht dem Konsumenten ganz einfach mehr Transparenz, bessere Information (Zwischenruf des Abg. Eder ) und natürlich eine bessere Vergleichbarkeit. Und bessere Vergleichbarkeit ermöglicht mehr Wettbewerb. Daher glauben wir, dass von der gesamten Regelung eher preisdämpfende und qualitätssteigernde Effekte ausgehen werden.

Weiters – das wurde hier schon angesprochen – ist die Situation der Klein- und Mittelbetriebe zu beachten. Auch diese wurde unseres Erachtens entsprechend dadurch erfasst, dass eben auf der einen Seite Ausnahmen für Betriebe bis 250 Quadratmeter bestehen beziehungsweise auf der anderen Seite (Abg. Eder: 200 Quadratmeter ist eine Billa-Filiale!)  – für Filialen gibt es eine Sonderregelung, das wissen Sie ganz genau, darauf komme ich noch zu sprechen; warten Sie einen Moment! – eben für Geschäfte mit bis zu neun Mitarbeitern.

Bis Ende Februar 2002 – deswegen auch mein Hinweis auf das EWAG – besteht für Geschäfte mit 400 Quadratmetern eben diese Ausnahmemöglichkeit. Es ist auch ganz klar, warum, denn der Betrieb müsste sonst neben dem Verkaufspreis den Grundpreis in Euro und in Schilling angeben. Unseres Erachtens würde der Konsument dadurch eher verwirrt, insbesondere im Kleinhandel, wo gerade eine räumliche Enge gegeben ist. Das trüge eher zur Desinformation als zur Information bei.

In diesem Zusammenhang – wenn es um Information und um Sinnhaftigkeit geht – darf ich einen Abänderungsantrag einbringen, der an die gestern beschlossene Buchpreisregelung anknüpft, und zwar deswegen, weil im Preisauszeichnungsgesetz sonst eine unsinnige Bestimmung enthalten wäre, was ausländische Bücher anlangt.


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