Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 194

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des Abgeordneten Eder, aber auch jener des Abgeordneten Maier nicht ganz folgen, die meinten, dass die Ausnahmeregelungen zu großzügig angesetzt seien. Die Kleinen brauchen das nicht zu tun. Die Großen, die zu Handelsketten gehören, haben das jedoch zu tun. Das halte ich für vernünftig. Die angesetzten Quadratmetergrenzen mit 400 Quadratmetern bis zur Umstellung auf den Euro und mit 250 Quadratmetern danach scheinen mir doch zweckmäßig und angemessen zu sein.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich aber auch auf spezifische Kritikpunkte eingehen! Wie schon im Ausschuss, Herr Abgeordneter Maier, sage ich: Dieses von Ihnen angeführte Beispiel einer jedenfalls besonders schlimmen Abrechnung einer Währungsumwechslung dürfte kein Einzelfall sein. Ich weiß, dass mein Haus eine Zeit lang in Diskussion mit dem Bundesministerium für Finanzen stand und dort die Absicht bestanden hat, eine entsprechende Regelung über das Bankwesengesetz herbeizuführen.

Nunmehr ist die Situation so, dass wir eine entsprechende Verordnungsergänzung gemäß Preisauszeichnungsgesetz zu erlassen beabsichtigen. Bis zum Ende dieses Jahres wird es daher eine Verordnung geben, die zum Inhalt hat, dass auch Wechselstuben entsprechende Konditionen auszuzeichnen haben. So gesehen stimme ich Ihrer Kritik zu. Allerdings sage ich auch ein klares und deutliches Nein zu Ihrem Wunsch nach einer Festsetzung der Höhe der Vergebührung. Also: ja zu einer Kennzeichnung und Auszeichnung, nein zu einer Festsetzung! (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt wieder den Vorsitz.)

Zu dem Kritikpunkt, dass Taxis Preisauszeichnungen nicht durchzuführen hätten, ist Folgendes zu sagen: Hiebei scheint mir das Gelegenheitsverkehrsgesetz der richtige Ansatz zu sein, nämlich § 13 Abs. 3. Mir liegt eine Information des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie vor, wonach auf Basis dieser gesetzlichen Bestimmung die Landeshauptleute Verordnungen erlassen können, sodass ich für mein Haus in dieser Beziehung keinen Handlungsbedarf sehen kann. – Ich danke für die Erteilung des Wortes, Herr Präsident. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.02

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

19.03

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Diese heute in Verhandlung stehende Regelung ist zwar unvollkommen, aber sie ist zumindest einmal ein kleiner Schritt in Richtung besserer Vergleichbarkeit und besserer Durchschaubarkeit für die Konsumenten.

Es wurde vorhin kritisiert, dass Schwellenwerte existieren, die die Nahversorgung mehr oder minder fast vollständig aus diesen Regelungen ausnehmen. Meiner Ansicht nach wäre es durchaus möglich gewesen, eine niedrigere Schwelle zu setzen. Aber eine Ausnahme, würde ich sagen, muss im Sinne der Praktikabilität einer Regelung auch für Nahversorger, die zum Teil regionale Produkte verkaufen, bei denen es keine so genannten vorgefertigten Preismodelle gibt, existieren. Das ist aus meiner Sicht eine Regelung, die zwar den Vergleich für Konsumenten etwas schwieriger macht, wobei man aber sagen muss, dass andere Kriterien bei der Kaufentscheidung sicherlich wesentlicher sind als ein genauer Preisvergleich auf Dekagramm. Da geht es um die regionale Herkunft, da geht es um das Kennen der Quelle, und da geht es auch um Bioprodukte, bezüglich derer es eine extreme Erschwernis gäbe, wenn man sie solchen Regelungen unterwerfen würde.

Welchem Punkt wir aber sicher auch zustimmen werden, ist die Frage, die schon in den Ausschussverhandlungen aufgetaucht ist, nämlich jene der Gebühren beim Wechseln. Wie der Herr Minister ja selbst gesagt hat, handelt es sich beileibe nicht um Einzelfälle. Gerade in Tourismusgegenden muss man sich sehr oft mit Kritik von Touristen auseinander setzen, die beklagen, dass sie Gebühren bezahlen müssen, die horrend sind, die nicht nachvollziehbar sind, die oft auf den Belegen nicht ersichtlich sind und bei denen zwischen den einzelnen Wechselstuben


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