Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 204

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Einstimmigkeitsprinzip nach wie vor erhalten bleibt. Das ist ein ganz wichtiger Punkt! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

An diesem Einstimmigkeitsprinzip wird in der letzten Zeit ordentlich gerüttelt, und das wissen Sie, Herr Kollege Kummerer. Vor allem im Hinblick auf die Osterweiterung wird an diesem Einstimmigkeitsprinzip gerüttelt. Und daher bin ich – ich sage es noch einmal – wirklich froh, dass wir die Beibehaltung des Einstimmigkeitsprinzips in unserem Regierungsübereinkommen festgeschrieben haben.

Ich möchte zum Thema Osterweiterung Folgendes sagen: Ich habe größte Sorge in Bezug auf die Osterweiterung, Herr Minister, wenn es in jene Richtung geht, so wie das jetzt mit dem "00-Abkommen" geschieht, dass bereits eine vorgezogene Osterweiterung im Agrarbereich durchgeführt wird. Mit 1. Juli wird dieses "00-Abkommen" im Bereich Gemüse in Kraft treten. Ab 1. Juli gibt es für die Reformstaaten und die Europäische Union ein Abkommen: keine Zölle und auch keine Mengenbeschränkungen mehr bei Gemüse, Kartoffeln und Äpfeln. Und da muss ich wirklich fragen, Herr Minister, auf welcher Rechtsgrundlage die Kommission – denn die Kommission hat dies beschlossen – das beschließen kann. Und ich ersuche Sie dringend, Herr Bundesminister ... (Abg. Dipl.-Ing. Kummerer: Ist da ein Herr Fischler dabei?) Selbstverständlich, er ist ein besonderer Freund von mir, Herr Kollege Kummerer, das ist ja bekannt.

Herr Bundesminister! Ich ersuche Sie dringend, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass die österreichische Landwirtschaft bei einem EU-Beitritt der Reformstaaten oder einer EU-Osterweiterung entsprechende Übergangsregelungen erhält, denn sonst ist die österreichische Landwirtschaft mit Sicherheit in größten Schwierigkeiten. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.43

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

19.43

Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kollegin Aumayr hat hier gemeint, mit diesem Gesetz werde der Reformstau endlich beseitigt. An dieser Stelle möchte ich einhaken.

Herr Bundesminister! Wir haben hier ein Gesetz vorliegen, das eigentlich aus zumindest vier bis fünf Gesetzen, würde ich sagen, besteht, die meiner Meinung nach getrennt zu diskutieren und getrennt zu behandeln wären. Ich habe darauf auch im Ausschuss aufmerksam gemacht, weil ich der Meinung bin, dass jedes dieser Gesetze, wie das Wasserrechtsgesetz, das Pflanzenschutzmittelgesetz oder das Saatgutgesetz, für sich genommen wesentliche Materien betreffen, die auch einer ausführlichen Erörterung hier in diesem Hohen Haus bedürfen würden. Leider haben wir diese Möglichkeit hier nicht, nachdem Sie eine Sammelnovelle eingebracht haben. Das halte ich für einen sehr üblen Stil, weil damit wichtige Diskussionen nicht stattfinden können und auch Vorlagen hier eingereicht werden, die Husch-Pfusch-Aktionen darstellen, die schlecht vorbereitet sind.

Wir haben vier Tage vor der Sitzung des Ausschusses die Regierungsvorlage bekommen, einen Tag vorher und zwei Tage vorher zwei Abänderungsanträge. Es liegt uns immer noch eine in einigen Details fehlerhafte Regierungsvorlage vor. Sie sehen, dass hier die Regierung mit enormem Tempo versucht, wichtige Fragen zu klären, wie Frau Aumayr meint, also im Sinne der Erledigung eines Reformstaus. Ich meine eher, dass man hier versucht, in Eile manches nachzuholen, was letztlich schon die letzten Jahre hätte geschehen können. Ich nenne da als Beispiel nur die Wasserrechtsgesetz-Novelle, das Wasserrechtsgesetz, und es ist keine Frage, dass die Säumigkeit sicherlich schon mindestens fünf bis acht Jahre besteht. Das ist eigentlich eine Sache, die längst hätte bereinigt werden müssen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich möchte jetzt auf einige der vorliegenden Novellen eingehen, beginnend mit dem Flurverfassungs-Grundsatzgesetz. Das ist ein Gesetz, welches versucht, den Geltungsbereich der Um


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