Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 95

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jugendlichen Liebhaber spielen. – Lassen Sie sich das bitte auf der Zunge zergehen! Das ist Zynismus pur! (Abg. Dr. Mertel: Er lacht! Er ist noch stolz darauf!)

Heute wurde ein Rechtsgutachten von Herrn Professor Öhlinger präsentiert. Darin heißt es – ich zitiere wörtlich –: "Im Lichte der vom Verfassungsgerichtshof entwickelten Kriterien des Vertrauensschutzes sowie der Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Eigentumseingriffe erscheint daher der Schluss konsequent, dass der Beginn des schrittweisen Inkrafttretens dieser Regelung am 1.10.2000 verfassungswidrig ist." – Zitatende. Ich weise auch auf die diesbezügliche Stellungnahme des Rechnungshofes hin, die ich aus Zeitgründen nicht mehr zitieren kann.

Es ist mir heute auch eine interessante Rede in die Hände gefallen, und ich lasse Sie raten, von wem sie ist. Darin heißt es – ich zitiere –: Zum Vertrauensschutz gehört, dass sich eine einmal erreichte Anwartschaft auf eine bestimmte Pensionshöhe durch die Reform nicht mehr verschlechtern darf, wenn der Pensionsantritt verschoben wird. Ein einmal erreichter Status muss gewahrt bleiben, auch wenn der Betroffene noch länger arbeitet. – Zitatende. Diesen Appell richte ich besonders an die ÖVP. Es war nämlich Ihr Tiroler Arbeiterkammer-Präsident Dinkhauser, der das gesagt hat.

Ich habe mir auch noch ein paar Reden aus der Zeit angeschaut, als wir die Pensionsreform 1997 diskutiert haben. Damals sagte zum Beispiel Herr Kollege Feurstein – und ich nehme Ihnen ab, dass Sie leiden, Herr Kollege Feurstein, ich kenne Sie lange genug; aber ich kann Ihnen das nicht schenken – etwas Interessantes. Sie haben damals gefragt: Ja glauben Sie wirklich, man könnte die heutigen Pensionen kürzen? Glauben Sie wirklich, man könnte die Pensionen jener Menschen kürzen, die im Jahr 2000, 2003, 2005 oder 2006 in Pension gehen? – Zitatende. – Jetzt können Sie das, Herr Kollege Feurstein. Ich weiß, Sie fühlen sich nicht wohl, aber Sie sollten das auch zugeben, meine ich.

Herr Kollege Haupt hat damals gesagt: Der soziale Friede sollte uns auch im Jahr 2000, 2005 und 2015 ein Anliegen sein. – Wir haben jetzt das Jahr 2000, Sie gefährden und zerschlagen ihn, aber Sie können sich offensichtlich nicht mehr an Ihre Worte von damals erinnern.

Um alle diese Grauslichkeiten hier darzulegen, bräuchte ich eine Stunde Redezeit. Frau Bundesministerin Sickl hat mir im Ausschuss gesagt, die Sozialversicherung insgesamt liegt ihr am Herzen. – Beweisen Sie es, Frau Bundesministerin! Zeigen Sie Rückgrat, und ziehen Sie dieses Paket von Grauslichkeiten zurück! Gehen Sie zurück an den Start! Arbeiten Sie mit uns zusammen, wir haben Rezepte für sozial ausgewogene, sozial verträgliche Reformen!

Ich möchte noch folgenden Antrag einbringen:

Antrag

der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Annemarie Reitsamer, Helmut Nürnberger, Rudolf Dietachmayr, Mag. Barbara Prammer und GenossInnen gemäß § 73 Abs. 3 Z 2 GOG auf Rückverweisung der gesamten Vorlage des Ausschusses für Arbeit und Soziales betreffend ein Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen gemäß § 73 Abs. 3 Z 2 GOG den Antrag, den Bericht und Antrag der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Dr. Gottfried Feurstein zum Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz (263 der Beilagen) nochmals an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu verweisen.

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Stimmen Sie wenigstens diesem Antrag zu, damit Sie der Öffentlichkeit ein bisschen guten Willen signalisieren, dass das Ganze doch nicht so furchtbar werden soll, wie Sie es vorhaben! (Beifall bei der SPÖ.)

13.46


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