Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 261

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner. – Bitte.

22.43

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ElWOG 1 wurde von den Klein- und Mittelbetrieben kritisiert, weil die Öffnung nur in Richtung der Großbetriebe gegangen und viel zu langsam erfolgt ist. Jetzt haben wir eine Gesetzesvorlage, die vor allem auch die Interessen der Klein- und Mittelbetriebe als Konsumenten berücksichtigt.

Wenn man bedenkt, dass die österreichischen Klein- und Mittelbetriebe 5 Milliarden Kilowattstunden Strom im Jahr beziehen und jetzt mit den Netzgebühren durchschnittlich ungefähr 1,80 S pro Kilowattstunde zahlen, dann zeigt sich, dass durch die neue Regelung – wenn man auch die Erfahrungen von Deutschland heranzieht – eine Preissenkung in der Größenordnung von 25 bis 30 Groschen durchaus machbar und wahrscheinlich ist. Nimmt man die Chance durch Einkaufsgenossenschaften hinzu, dann könnte sich dieser Wert sogar noch verbessern.

Das heißt, volkswirtschaftlich gesehen sprechen wir von einem Preissenkungspotential in der Größenordnung von rund 2 Milliarden Schilling. Daher ist die nun vorliegende ElWOG-Neuregelung für die österreichische Wirtschaft, für die Klein- und Mittelbetriebe ein Standortvorteil. Sie ermöglicht im internationalen Vergleich einen besseren Wettbewerb.

Wenn ich auf der einen Seite liberalisiere – das ist klar, und das ist heute schon angesprochen worden –, muss ich im Bereich der Netze durch eine Regulierungsbehörde entsprechend regulieren.

Neu und umweltpolitisch sowie selbstverständlich auch wirtschaftspolitisch sinnvoll ist die Einbeziehung der Kleinwasserkraft in das System der Ökoenergie. Die Einbeziehung der Kleinwasserkraft im angesprochenen Ausmaß von 8 Prozent ist daher auch aus unserer Sicht sehr zu begrüßen.

Was noch nicht angesprochen wurde, ist die Zertifizierung – in dieser Hinsicht nimmt Österreich eine Vorreiterrolle ein. Das ist im Entwurf für eine Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energie von der EU-Kommission ausdrücklich angesprochen worden. Die Zertifizierung ist meiner Meinung nach eine Chance und zugleich eine Gefahr. Die Gefahr besteht darin, dass die Abwicklung einigermaßen bürokratisch werden könnte. Die Chance ist, dass mittelfristig eine europäische Lösung möglich wird, mit der Österreich und andere Staaten die jeweiligen Vorteile im Bereich der Energieerzeugung durch entsprechende Zertifizierung nützen und damit zu einem sinnvollen Wettbewerb beitragen.

Was ein bestimmtes Problem ist – das ist auch angesprochen worden –, auch wenn es der EU-Richtlinie entspricht, ist die Definition der Kleinwasserkraftwerke, weil da auf insgesamt 10 Megawatt gegangen wurde. Das ist von der Grenzziehung her immer eine schwierige Problematik. Wenn man beispielsweise bedenkt, dass das jüngst eröffnete Kraftwerk Lambach 14 Megawatt hat, erhebt sich schon die Frage, ob davon nicht die Unternehmen der Versorger profitieren und weniger die Kleinkraftwerke, die eigentlich angesprochen werden sollten.

Daher ist zu sagen: Wenn das Ziel umgesetzt wird, dass durch diese Regelung: bis zu 10 Megawatt, vor allem die Kleinkraftwerke profitieren, um die es geht und die revitalisiert werden sollen, ist das insgesamt eine gute Regelung, und sie hat alle Chancen, dass sie den Standort Österreich wirklich verbessert. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

22.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Graf. – Bitte.

22.47

Abgeordneter Ing. Herbert L. Graf (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ein langer Weg geht jetzt hier vorläufig einmal dem Ende zu. Ich freue mich besonders,


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