Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 265

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Meinung nach ohne jede erkennbare Gegenwehr dem Druck der Wirtschaftskammer nachgeben und jetzt auch für Waren wie zum Bespiel Textilien eine Bedarfsprüfung einführen wollen.

Endgültige Verwirrung stiften Sie, Herr Minister Bartenstein, bei Ihrem interessierten Publikum allerdings mit der Abgabe jeglicher Zuständigkeit für das Thema Nahversorgung an die Landeshauptleute. Mit dieser Maßnahme ignorieren Sie die ursprüngliche Intention, durch eine bundeseinheitliche Regelung zur Sicherung der Nahversorgung das Manko der länderweise unterschiedlichen Bestimmungen in der Raumordnung auszugleichen und eben dadurch zu einer Objektivierung der Entscheidungen zu kommen. Es kann daher meiner Meinung nach unmöglich – oder jedenfalls für mich nicht nachvollziehbar – Ihre Zielsetzung sein, neun unterschiedliche Regelungen zu diesem Thema in Österreich zuzulassen.

Die Konsequenzen dieser Vorgangsweise sind jedenfalls eindeutig und klar: Es kommt zu einem meiner Meinung nach wirklich wenig sinnvollen Standortwettbewerb unter den Bundesländern. Es kommt zu massiven Rechtsunsicherheiten für Projektwerber, insbesondere bei Projekten, die Auswirkungen auf die Nahversorgung der Bevölkerung in einem angrenzenden Bundesland haben. Es kommt zu Verzögerungen bei Genehmigungsverfahren durch unklare Rahmenbedingungen und schließlich kommt es dadurch natürlich zu höheren Kosten für die Projektwerber und auch für die Verwaltungsbehörden auf Grund von intransparenten Regelungen und langen Genehmigungsverfahren. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Das heißt, es handelt sich dabei durchgehend um negative Konsequenzen für die Wirtschaft, von denen Sie, Herr Minister, und auch ich normalerweise meinen, dass man sie verhindern sollte. Was Ihre Zielsetzung bei dieser Maßnahme ist, kann ich wirklich nicht nachvollziehen, vor allem deshalb, weil ich trotz negativer Auswirkungen für die Wirtschaftstreibenden die Vorteile für die Konsumenten nicht erkennen kann.

Zusammenfassend möchte ich feststellen, dass Sie mit dieser Vorgangsweise in erster Linie die Verantwortung auf andere abschieben, selbst aber keinen Beitrag zur Problemlösung leisten, sondern – ganz im Gegenteil! – eigentlich noch dazu beitragen, dass eine Menge neuer zusätzlicher Probleme geschaffen wird; dadurch wird die Situation der Nahversorgung im allerbesten Fall nicht verschlechtert. Das sind auch die Gründe dafür, warum meine Fraktion diesem Vorschlag von Ihnen nicht zustimmen wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

23.02

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Puttinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Schwemlein: Jetzt bin ich neugierig, wie du dich aus der Affäre ziehen wirst!)

23.02

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Puttinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich möchte in drei Punkten zu dieser Änderung der Gewerbeordnung Stellung nehmen:

Der Hauptteil der Änderung ist selbstverständlich die Umsetzung der EU-Richtlinie IPPC sowie der Seveso-II-Richtlinie, was ja in der letzten Legislaturperiode nicht zusammengebracht wurde, die aber Gott sei Dank unter dieser Reformregierung sehr schnell umgesetzt werden konnten.

Ich glaube in erster Linie, dass es dabei zu einer integrierten Betrachtung der Umweltauswirkungen bei Betriebsanlagen gekommen ist, und außerdem – das ist sehr wesentlich – wurde die Interpretation des Standes der Technik durch die Verhältnismäßigkeit zwischen Maßnahmen und Wirkungen ergänzt, insofern als dass diese Verhältnismäßigkeit gewährleistet ist. – So viel zu dieser Umsetzung der Umweltrichtlinien.

Weiters möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Helmut Haigermoser und Kollegen zum Antrag 166/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Helmut Haigermoser und Genossen betreffend ein Bundesge


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